Gemeinderat in die Pflicht nehmen

  04.09.2017 Burgdorf, Gesellschaft

Diesen Sachverhalt suggeriert die Unterschriftensammlung vor einigen Monaten, als mit 466 Unterschriften ein fakultatives Referendum erzwungen wurde. Die Initianten Hans­ueli Dür und Urs Weber, Bewohner einer nebenliegenden Liegenschaft, werben mit einer Fotomontage gegen die «Staumauer» an der Oberburg­strasse, welche «keinesfalls mit 70 m Länge und 15 m Höhe ins Stadtbild» passe. Bei der Projektplanung gingen Architekt und Liegenschaftsbesitzerin von vorne herein von einem zusätzlichen «Stockwerkbonus» aus, der statt drei neu vier Geschosse plus Attika erlauben würde. Den Gegnern geht es darum, «so früh wie möglich aufzuzeigen, dass der Neubau völlig überrissen geplant worden ist».

Bereits Planung beeinflussen
Der Abstimmungsbotschaft ist zu entnehmen, dass der Stadtrat am 12. Dezember 2016 bei der Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung mit 34 gegen 4 Stimmen der Änderung der Vorschriften von Art. 52 Abs. 8 Zone mit Planungspflicht «ZPP 25 Alpina» zugestimmt hat. Gegen diesen Beschluss hat ein Komitee das Referendum ergriffen und fordert, dass auf dem Alpina-Areal explizit kein Stockwerkbonus gemäss Baureglement gewährt werden darf. Die Stimmberechtigten der Stadt Burgdorf entscheiden somit am 24. September 2017 über die Änderung der Vorschriften für die ZPP Alpina. Mit diesem Vorgehen wollen die in einer angrenzenden Liegenschaft wohnenden Initianten der Referendums-Abstimmung gemäss eigenen Angaben «bereits während der Planungsphase auf eine niedrigere Gebäudehöhe hinwirken».
Obwohl verschiedene Vertreter von Burgdorfer Behörden nach eigenen Angaben die noch weitgehend in der Öffentlichkeit unbekannten Referendums-Initianten darauf hingewiesen haben, dass das Ergebnis der Abstimmung vom 24. September 2017 überhaupt keinen Einfluss auf das weitere Planungsvorgehen und die definitive Gebäudehöhe haben wird und nur 30 000 bis 50 000 Franken Unkosten verursacht, wird sich der Souverän in knapp drei Wochen zum Geschäft äussern können.

Der Stockwerkbonus bleibt auf jeden Fall
Den Wahlberechtigten wird ausdrücklich empfohlen, die Botschaft ganz genau durchzulesen und eigene Schlüsse zu ziehen. Im letzten Abschnitt der Botschaft ist gut verständlich aufgelis­tet, was bei einem Ja beziehungsweise einem Nein passieren wird. Falls die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Änderung der ZPP 25 Alpina ablehnen, bleibt das geltende Baureglement mit der darin verankerten ZPP 21 Alpina in Kraft. Die geplante Überbauungsordnung für das Alpina-Areal würde somit auf der Basis des geltenden Baureglements erarbeitet. Dieses sieht als Option bei guter Qualität die Möglichkeit von einem Stockwerkbonus vor.
Falls die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Änderung der ZPP 25 Alpina zustimmen, tritt das geltende Baureglement mit der darin verankerten, formal angepassten ZPP 25 Alpina in Kraft. Die geplante Überbauungsordnung für das Alpina-Areal würde somit auf der Basis des geltenden Baureglements mit der angepassten ZPP 25 Alpina erarbeitet. Dieses sieht als Option bei guter Qualität die Möglichkeit von einem Stockwerkbonus vor. Der Stockwerkbonus bleibt in jedem Fall erhalten.
In der Abstimmungsbotschaft wird zudem der übliche Ablauf eines solchen Projektes mit ZPP erläutert: Zum Entwurf der Überbauungsordnung wird ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt, in dessen Rahmen sich die Bevölkerung äussern kann. Bei der öffentlichen Auflage können Betroffene zudem Einsprache gegen die Überbauungsordnung erheben.

Qualitativ hochstehende Architektur statt optimaler Gewinn
«Bei der Ausgangslage und bei der Erklärung zur Vorbereitung des Referendums haben wir die rechtliche Komponente des Geschäftes ganz genau geprüft und mit Baurechtsspezialisten besprochen», hält Hansueli Dür, der zusammen mit Urs Weber das Referendums-Komitee anführt, fest. Dazu gehört eine grössere Anzahl umliegender Liegenschaftsbesitzer, die sich persönlich betroffen fühlen. Als Architekt, im Schlossmattquartier aufgewachsen und mit lokalen Begebenheiten bestens vertraut, liegt ihm viel an guter Architektur im städtischen Bereich. Er habe sich vier Jahre in der städtischen Baukommission engagiert und könne «sehr gut beurteilen, ob Architektur qualitativ hochstehend ist oder nicht».
«Uns war sofort klar, dass das Thema Stockwerkbonus eine sehr emotionale Angelegenheit darstellt. Viele Leute in Burgdorf – die uns unterstützten – haben klar erkannt, dass die Erteilung eines Stockwerkbonus an guter Architektur aufgehängt werden muss. Das trifft vor allem im Bahnhofquartier zu, wo sogar ein zweigeschossiger Stockwerkbonus möglich ist. Im übrigen Burgdorfer Siedlungsgebiet mit ZPP handelt es sich um eine Etage.» Dür hält fest, dass «die Quartierverträglichkeit» ein ganz entscheidender Punkt ist. Was zur Feststellung geführt hat, dass ein Stockwerkbonus beim Apina-Areal optisch nicht ins Quartier passt. «Wir sind für eine Verdichtung von drei Etagen plus Attika, aber mehr nicht. Mehr würde den Rahmen der Volumetrik und vom ganzen Siedlungsbild kaputt machen. 70 m Länge und 15 m Höhe sind zu viel; das ist nur noch ein Riegel. Solche Bauvolumen kennen wir nur aus dem Bahnhof- oder Industriequartier.»

Mit einer Bausünde leben
Dür erläutert, dass sie im Vorfeld des Referendums Kontakt mit der heutigen Alpina-Besitzerin Beveco, Aktiengesellschaft für Immobilien-Vermögensverwaltung in Zürich, gehabt haben. «Wir haben mit ihnen das Gespräch gesucht und darauf hingewiesen, dass die dem Projekt zugrunde liegende Höhe zu hoch sei und Einsprache gemacht würde. Leider konnte keine Lösung gefunden werden, weshalb wir das Referendum ergriffen haben.» Ihnen sei stets klar gewesen, dass «nur bei der Mitwirkung, der Überbauungsordnung und der Baubewilligung die Möglichkeit von Einsprachen besteht».
«Uns scheint enorm wichtig, dass der Gemeinderat – der schliesslich über einen Stockwerkbonus entscheidet – rechtzeitig über die starke Opposition in der Bevölkerung gegen diese Gebäudehöhe informiert ist. Der Rat muss sich im Vorfeld einer Entscheidung klar werden, dass er bei der Gewährung dieses Bonus breite Bevölkerungsschichten gegen sich hätte. Als vom Souverän gewählte Vertreter müssen sie im Sinne der Bevölkerung agieren. Es wäre sehr schade, wenn der Rat diese Bausünde bewilligen und uns somit während Jahrzehnten damit leben lassen würde.»

Breit abgestützte Überbauungs­ordnung
Auf Ersuchen gibt Architekt Patrick D. Oswald, Mitglied der Geschäftsleitung Beveco Zürich, als Vertreter der Liegenschaftsbesitzerin auf die Frage Antwort: «Warum wird bei der Projektplanung bereits der Zusatzbonus von einem Stockwerk fest mit eingeplant und das mögliche Bauvolumen bis an die Grenze des Machbaren aufgezeigt?» Er führt aus, «dass die Eigentümerschaft die Teil-Überbauungsordnung Alpina auf Basis eines Vorprojektes in enger Zusammenarbeit und Mitwirkung durch die Baudirektion, die Stadtplanug und den Fachausschuss erarbeitet hat. Entsprechend wurden sämtliche planungsrechtlichen Vorgaben und Kriterien einer räumlichen Verdichtung berücksichtigt». Die Frage, ob bereits jetzt Zusagen von städtischer Seite bestünden, verneint Oswald. Auf die Frage, worin der Vorteil einer so dominierenden Überbauung in einem kontinuierlich gewachsenen Quartier bestehe, verweist er erneut auf die enge Zusammenarbeit mit den vorgenannten städtischen Instanzen und betont, dass «qualitative volumetrische wie arealbildende Elemente seitens aller mitwirkenden Gremien unterstützt worden sind».
Inzwischen sind die Abstimmungsunterlagen für den 24. September 2017 in den Haushalten und Postfächern von Burgdorf eingetroffen.
Gerti Binz


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