Gegen Stimm- und Wahlrecht für Auslandschweizer auf Gemeindeebene

  04.07.2012 Aktuell, Politik

Im Sommer 2010 überwies der bernische Grosse Rat ein Postulat, das die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer auf
Gemeindebene forderte. In einem Bericht zeigt nun der Regierungsrat die Haltung der Gemeinden zu diesem Anliegen auf. Die grosse Mehrheit der befragten Gemeinden und die Gemeindeorganisationen lehnen das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene ab. Lediglich die Gemeinde Muri befürwortet dieses Anliegen aus staatspolitischen Gründen. Durchwegs abgelehnt wird das passive Wahlrecht für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Auf Grund der räumlichen Distanz könnten die in eine Gemeindexekutive gewählten Personen mit Wohnsitz im Ausland ihr Amt nur schwer erfüllen.

Die Gemeinden lehnen eine Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer aus verschiedenen Gründen ab. So hätten
die im Ausland wohnhaften Personen kaum Bezug zu den Gemeinden, in denen sie stimmen und wählen dürften, und seien mit deren Angelegenheit nicht vertraut. Nach geltendem Recht müssten zudem die Stimmberechtigten in der Gemeinde wohnen, in der sie wählen oder abstimmen möchten. Eine Ausnahmeregelung für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer lehnen die Gemeinden ab. Sie weisen auch darauf hin, dass die im Ausland wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer besser behandelt würden als Personen mit Wohnsitz in einer Nachbargemeinde oder in der Gemeinde wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer. Diese Personengruppen seien von den Beschlüssen einer Gemeinde stärker betroffen als die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Gegen das Stimm- und Wahlrecht für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sprechen auch praktische Gründe: In 360 der 382 Gemeinden des Kantons werden kommunale Entscheide an Gemeindeversammlungen gefällt. In diesen Gemeinden könnten die im Ausland wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer ihre Rechte nicht oder nur in Ausnahmefällen ausüben. Schliesslich sprechen aus der Sicht der Gemeinden auch mögliche Mehrkosten und administrativer Zusatzaufwand gegen dieses Anliegen. 

zvg




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