Storenkonstruktion muss zurückgebaut werden

| Di, 12. Feb. 2019

KALTACKER: Der Gemeinderat Heimiswil hat über die Ersatzvornahme und das weitere Vorgehen betreffend der Wiederherstellungsverfügung Storenkonstruktion Landgasthof und Seminarhotel Lueg entschieden. Bis Mitte April 2019 muss die Storenkonstruktion zurückgebaut werden. zvg

Nach letzten Abklärungen mit Vertretern der kantonalen Behörden ist nun klar, wie es mit der Luegarena weitergeht. Der Bundesgerichtsentscheid/die Wiederherstellungsverfügung ist zu vollziehen und die Storenkonstruktion über der Luegarena muss dementsprechend zurückgebaut werden. Der Schwingplatz und die dazu gehörende Tribüne sind von der Wiederherstellung ausgenommen und müssen nicht zurückgebaut werden.
Die letzte vorgegebene Frist des Bundesgerichts, den Rückbau bis zum 31. Dezember 2018 auszuführen, wurde vom Bauherren nicht genutzt.
Jedoch hat dieser in der Zwischenzeit schriftlich mitgeteilt, dass er den Rückbau bis spätestens Mitte April 2019 ausführen werde. Da die Wetterverhältnisse auf der tief verschneiten Lueg zurzeit keine Bauarbeiten zulassen und der Rückbau eine gewisse Vorbereitungszeit benötigt, ist ein Abschluss der Arbeiten bis im April 2019 aus Sicht der Behörde realistisch und verhältnismässig.
Aufgrund dieser schriftlichen Rückmeldung des Bauherren zeigt die Gemeinde eine gewisse Kulanz und passt ihren Zeitplan für die Ersatzvornahme den neuen Gegebenheiten an. Sollte die Bauherrschaft die Rückbauarbeiten nicht gemäss der schriftlichen Mitteilung innerhalb des Zeitrahmens selbst ausführen, wird die Baupolizeibehörde Heimiswil die sofortige Ersatzvornahme veranlassen. Der Bauherr wurde über diese Anpassung der Fristen schriftlich in Kenntnis gesetzt. zvg

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