Öffentliches Mitwirkungsverfahren in Heimiswil

  20.02.2014 Aktuell, Politik, Heimiswil

Die Gemeinderatspräsidentin Erika Leuenberger begrüsste am 17. Februar 2014 zahlreiche Gemeindemitglieder sowie Vertreter/innen des Gemeinderates und verschiedener Kommissionen zu einer Informa­tionsveranstaltung über die Teilrevision der Behördenorganisa­tion und des Organisationsreglementes im Hinblick auf die Legislatur 2015 – 2018. Mitbürger und Mitbürgerinnen können bis Ende Februar dazu Stellung nehmen.

In Heimiswil wurde die Behördenorganisation letztmals vor 12 Jahren umfassend angepasst. Lediglich kleine Änderungen wurden seither vorgenommen. Reorganisationen in vielen Gemeinden und die knappen Finanzen führten nun dazu, dass der Gemeinderat diverse Überlegungen anstellte und diese zur öffentlichen Mitwirkung unterbreitete. Zur Diskussion gestellt wurde die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder; aktuell sind dies in der Gemeinde Heimiswil sieben Personen. Eine Reduktion auf sechs Personen würde finanziell wenig ändern und für Abstimmungen sei eine gerade Zahl ungünstig. Bei fünf Ratsmitgliedern würde die zusätzliche Belastung steigen, was mit einer Erhöhung der Jahresentschädigung verbunden wäre. Dafür wären Einsparungen bei den Sitzungsgeldern zu erwarten. Die Fachbereiche (Ressorts) verlangten in den letzten Jahren eine punktuelle Anpassung, da einzelne Aufgaben nicht mehr der Gemeinde obliegen. Verschiedene Möglichkeiten zur Aufteilung der verschiedenen Aufgaben wurden aufgezeigt und erläutert, bei einem Gremium von fünf, sechs oder sieben Ratsmitgliedern.

Die finanzielle Entschädigung der Gemeinderäte und -rätinnen sollte wegen der Gemeindefinanzen nicht wesentlich verändert werden. Im Gegensatz dazu stehen die immer komplexer werdenden Geschäfte und die Mitarbeit in regionalen Gremien, die vor allem an den / die Gemeinderatspräsidenten / -präsidentin zeitlich stets höhere Anforderungen stellen. Zudem wurden geringfügige Anpassungen der Tag- und Sitzungsgelder für Behördenmitglieder und Funktionäre vorgeschlagen.

Kommissionen haben eine grosse Bedeutung in der Gemeinde, da sie die Anliegen der Bevölkerung einbringen, zahlreiche Aufgaben in Eigenverantwortung wahrnehmen, Geschäfte für den Gemeinderat vorbereiten und Beschlüsse auf Anordnung vollziehen. Ihre Anzahl wird abhängig von der Grösse des Gemeinderates und der Verteilung der Ressorts angepasst werden.

Heimiswil ist noch eine der wenigen Gemeinden, die die Funktionen des Gemeindepräsidenten und des Gemeinderatspräsidenten kennen. Der Gemeinderat macht die Aufhebung des Amtes des Gemeindepräsidenten abhängig von der künftigen Anzahl Ratsmitglieder. Im Falle eines Siebner-Gemeinderates ist denkbar, das Amt aufzuheben, und bei fünf Gemeinderäten wäre es eher beizubehalten. Die geltende Regelung für die Amtsdauern der Gemeindebehörden bedarf nach Meinung des Gemeinderates keiner Änderung.

Die Führung der Volksschule basiert auf dem kantonalen Volkschulgesetz. Das bedeutet, dass ein Grossteil der Entscheidungen von den Schulkommissionen an die Schulleitung übertragen wurde. Genannt wurden einige Änderungen, vor allem was die Bezeichnung der einzelnen Bildungsressorts betrifft. Details werden noch erarbeitet.

Das Mitwirkungsverfahren dauert noch bis zum 28. Februar 2014. Die aktuellen Reglementsbestimmungen können auf der Gemeindeverwaltung Heimiswil bezogen oder auf der Website www.heimiswil.ch/verwaltung/onlineschalter.html">http://www.heimiswil.ch/verwaltung/onlineschalter.html heruntergeladen werden.

Helen Käser


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