Durchlässige Sekundarstufe 1 im Gemeindeverband Kirchberg

  04.07.2015 Aktuell, Kirchberg, Politik

Die Real- und Sekundarklassen werden, angelehnt an das Modell 3a, getrennt geführt und lediglich in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik nach Niveau gemischt. Die Sekschüler besuchen den Unterricht in Jahrgangsklassen, die Realschüler werden in 2-Jahrgangsklassen (7. und 8. Klasse) unterrichtet. Die besten Schülerinnen und Schüler besuchen die Spez-Sek-Klasse, die nicht von der Durchlässigkeit betroffen ist.
Im 9. Schuljahr wird intensiv auf die Zukunft hin gearbeitet. Die Schülerinnen und Schüler werden in den Fächern gefördert, die sie für ihre zukünftige Schule oder Berufsausbildung brauchen. Der heutigen Tendenz, im neunten Schuljahr mit einem Lehrvertrag in der Tasche oder der Zusage einer weiterführenden Schule das zweite Semester «abzusitzen», soll damit entgegengewirkt werden.
Im August 2016 werden vorerst die 7. Klassen nach diesem Modell geführt. Im dritten Jahr, also dann Schuljahr 18/19, arbeitet dann die ganze Schule im durchlässigen Modell.
Ab der Einführung werden rund 290 Kinder die Schule im Gemeindeverband besuchen. Es sind dies 200 Sekundarschüler/innen aus allen Verbandsgemeinden und 90 Realschüler/­innen aus den Gemeinden Kirchberg und Kernenried. Neben dem Hauptgebäude, wo bisher die Sekundarschule geführt wurde, steht das Schulhaus am Beundenweg zur Verfügung. Dort werden alle 9. Klassen unterrichtet. Im Hauptgebäude finden die 7.- und 8.-Klässler Platz.
Grundlage für die Einführung der durchlässigen Sekundarstufe I (7. – 9. Klasse) im Gemeindeverband Kirchberg bildet das Organisationsreglement. Das neue Reglement sieht vor, dass die Verbandsgemeinden auf freiwilliger Basis einzelne oder alle Realschüler/innen in den Verband abgeben können. Die Gemeinderäte der neun Verbandsgemeinden haben dem neuen Reglement bereits zugestimmt. Der Abgeordnetenversammlung vom 19. August 2015 wird der Antrag zur Weitergabe des Reglements an die Verbandsgemeinden unterbreitet. An den Gemeindeversammlungen im Dezember werden die Einwohner/innen der Verbandsgemeinden zur Abstimmung gebeten. Das Organisationsreglement muss von allen neun Verbandsgemeinden angenommen werden, damit es per 1. Januar 2016 eingeführt werden kann.
Am 4. November 2015 findet um 20.00 Uhr im Saalbau eine Orientierung für die gesamte Bevölkerung im Verbandsgebiet statt. Für die einzelnen Gemeinden besteht die Möglichkeit, vorgängig für ihre Einwohner/innen einen eigenen Anlass durchzuführen. Die Informationen hierzu werden in den nächsten Tagen verschickt.
Brigitte Loosli


Image Title

1/10


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote