Finanzhaushalt der Gemeinden

  27.08.2018 Aktuell, Gesellschaft, Politik

An was es auch immer liegen mochte, sehr schade war es, dass doch einige Plätze leer blieben am dritten Themen­abend 2018 der «Unabhängigen Wähler» von Heimiswil. Das Leitbild der Partei drückt ganz klar ihr sach- und lösungsorientiertes Engagement für die Gemeinde Heimiswil aus. Gerda Lüthi, deren Präsidentin, begrüsste die beiden Referenten Bernhard Remund, Revisionsexperte und Bernischer Gemeindefachmann, und Thomas Stutz, dipl. Wirtschaftsprüfer und Leiter Kompetenzzentrum öffentliche Verwaltungen, die einen interessanten Einblick in den Finanzhaushalt der bernischen Gemeinden gaben. Bernhard Remund und Thomas Stutz: «Die 350 Berner Einwohnergemeinden befinden sich in einer insgesamt stabilen finanziellen Situation. Ihr Ziel soll es sein, ihre vielfältigen Aufgaben so zu erfüllen, dass mit dem Einsatz ihrer finanziellen Mittel der grösstmögliche Nutzen für die Bevölkerung entsteht. Die Grundsätze ‹Gesetzmässigkeit, Haushaltsgleichgewicht, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Verursacherfinanzierung› dienen als oberste Richtlinien. Gefordert sind Fantasie und ein feines Gespür für künftige Herausforderungen. Wo will die Gemeinde in den nächsten zwanzig Jahren hin? Eine Lagebeurteilung und das Erstellen eines Gemeindeleitbildes mit dem Setzen von Schwerpunkten, der Umsetzung und des Controllings können eine grosse Hilfe sein. Die Zinssätze werden mit grosser Wahrscheinlichkeit weiterhin auf tiefem Niveau bleiben und dadurch wird die Zinsenlast moderat bleiben. Es wird erwartet, dass die Ausgaben in den Bereichen Ergänzungsleistungen, Bildung mit dem Lehrplan 21 und der öffentliche Verkehr zum Teil erheblich ansteigen werden, andrerseits jedoch bei der Sozialhilfe und der Aufgabenteilung stagnieren oder gar sinken können. Auf der Einnahmenseite ist eine Wachstumsrate von circa 2 Prozent bei den Einkommenssteuern und 1,5 Prozent bei den Vermögenssteuern zu erwarten. Durch die Neubewertung der amtlichen Werte 2020 werden dem Kanton etliche Millionen Franken mehr Vermögens- und Liegenschaftssteuern in die Kasse fliessen.

Zwischen Kanton und Gemeinden (der Bund sei hier ausgeklammert) fliesst sehr viel Geld hin und her. Der Lastenausgleich kommt dort zum Zuge, wo sich Kanton und Gemeinden die Kosten teilen. Das sind Lehrergehälter Volksschule, Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen, öffentlicher Verkehr usw. Der Finanz­ausgleich dient als Steuerkraftausgleich und ist daher das Hauptinstrument zur Verringerung der Unterschiede zwischen finanzschwachen und finanzstarken Gemeinden. Damit auch finanzschwache Gemeinden in der Lage sind, ein Grundangebot an öffentlichen Dienstleistungen aufrechtzuerhalten, fliesst ihnen ein grösserer Teil an Unterstützung zu. Gemeinden wie z. B. Heimiswil erhalten auch den geografisch-­topografischen Zuschuss und wenn notwendig wird ihnen die Mindestausstattung zugesprochen. Zusammen mit den Steuereinnahmen sollte es den Gemeinden möglich sein, ihre Aufgaben erfüllen zu können.»

Die beiden Referenten sind der Meinung, dass die Steueranlage einer Gemeinde für die Wahl des Wohnsitzes nur eine untergeordnete Rolle spielt, ausser vielleicht bei der Wahl eines Firmensitzes. Andere Faktoren wie Lebensraum/qualität, Schulen, Anbindung an den öffentlichen Verkehr, Nähe zu Wirtschaftszentren und Erholungsgebieten würden bedeutend mehr gewichten.
In der anschliessenden Diskussion standen die Referenten gerne Red und Antwort.

Rosmarie Stalder


Image Title

1/10


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote