Landkauf als Investition in die Zukunft

  29.11.2014 Aktuell, Politik, Burgdorf

An der ordentlichen Herbstversammlung genehmigen knapp 100 anwesende Mitglieder (von insgesamt 394 Stimmberechtigten) sämtliche Geschäfte einstimmig. Ruth Käser, Heinrich Tschanz und die Eheleute Heinz und Jutta Schibler werden ins Burgerrecht aufgenommen. Nach den Erläuterungen der einzelnen Sparten stimmt die Burgergemeinde dem Budget 2015 mit einem Ertragsüberschuss von 1,1875 Millionen Franken zu, immerhin knapp 189 000 Franken besser als im Vorjahr. Das Eigenkapital der Burgergemeinde erreicht am Jahresende die Summe von 42,1 Millionen Franken.

 

 

195 000 Franken für Landkauf
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die burgerliche Strategie – keine Landverkäufe, sondern Abgaben mittels Baurechtsverträgen – erfolgreich gewesen ist. Entsprechend beantragt Burgerrat Michael Bösiger der Versammlung, einen Kredit von 195 000 Franken für den Kauf von Industrie­land (heute längs des Gebäudes als öffentliche Parkplätze genutzt) an der Maritzstrasse im Halt von 1061 m2 zu bewilligen. Die nebenan domizilierte ESA möchte ihre dortige Lagerhalle durch einen Neubau ersetzen und benötigt dafür das jetzt als Parkfläche der Stadt genutzte Areal. Da die ESA ihren Standort bereits vor Jahrzehnten auf Burgerland mit einem entsprechenden Baurechtsvertrag realisiert hat, liegt ein Landkauf durch die Burgergemeinde auf der Hand. Erst nachdem eine rechtsgültige Umzonung der Parkfläche in Industrieland abgeschlossen ist, kauft die Burgergemeinde diese Parzelle und erweitert den bestehenden Baurechtsvertrag mit der ESA.

 


Waldstrassen ausbauen
Die Anwesenden genehmigen einen Rahmenkredit von 300 000 Franken für die Fertigstellung der Erschliessungsanlagen im Burgerwald. Der zuständige Burgerrat Stefan Liechti erläutert, dass eine durchgeführte Analyse einen Neu- bzw. Ausbaubedarf an befestigten Maschinenwegen und unbefestigten Erdwegen von knapp 9000 Laufmetern aufzeigt. Der Zeitrahmen für die Arbeiten beträgt vier Jahre.
Die zwei bestehenden Reglemente Kultur- und Sportfonds mit einer früheren einmaligen Einlage von je 50 000 Franken werden aufgehoben und die entsprechenden Fonds über die laufende Rechnung ausgebucht. Die burgerliche Unterstützung in den Bereichen Kultur und Sport wird im bisherigen Sinne weitergeführt. Der Antrag wird genau wie das revidierte Organisations- und Verwaltungsreglement genehmigt.
Beim gemeinsamen Risotto-Essen blieb viel Zeit für unterhaltsame Gespräche.

 


Gerti Binz


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