Schlafen wie ehemals die Fürsten

  21.09.2015 Aktuell, Politik, Region, Burgdorf, Gesellschaft

Gut investiertes Geld
Immer wieder wird auf die Vorteile hingewiesen, die eine gut frequentierte Jugendherberge auf dem Schloss in Verbindung mit den dortigen Museen, dem Trauungszimmer und dem Restaurationsbetrieb der Stadt und Region bringen wird. Bisher existieren in der Schweiz 13 Jugendherbergen in Schlössern und Burgen und weisen ausnahmslos hohe Besucherzahlen auf.
Entsprechend hofft der Gemeinderat, dass auch die anderen Finanzposten Zustimmung finden werden: der Inves-titionskredit von 50 000 Franken für besondere Ausstattungen des Trauungslokals und ein zinsloses, rückzahlbares Darlehen an die Stiftung Schloss Burgdorf von 200 000 Franken zur Finanzierung der Geschäftsführung sowie der fachmännischen Baubegleitung bis zur Eröffnung des Schlosses. Daneben entscheidet der Stadtrat über eine Finanzierungsvariante mit dem Inhalt, dass der Buchgewinn aus dem Verkauf Thunstrasse direkt zur Finanzierung des vorgenannten Darlehens verwendet wird.

Grundstücke schenken
Es darf davon ausgegangen werden, dass der Stadtrat die 41 Seiten der gemeinderätlichen Botschaft sowie die 16 Seiten mit Schloss-Urkundlichem, ausgestellt von einem Burgdorfer Notar, genau studiert hat. Entsprechend dürfte die unter Punkt 6 aufgeführte «Kenntnisnahme von drei Positionen (Anfangskapital von 20 000 Franken an die Stiftung, Schenkung der beiden städtischen Grundstücke nahe dem Schloss und Erhöhung des Betriebskapitals an die Museen um 50 000 Franken auf 138 000 Franken)» nicht überraschen. Da die zu sprechenden Beträge eine Summe von mehr als 2,25 Mio. Franken erreichen, unterliegt der Beschluss dem fakultativen Referendum. Weiter steht er unter dem Vorbehalt, dass der Grosse Rat im November 2015 den in Aussicht gestellten kantonalen Beiträgen zustimmt.

Mauscheleien ausgeschlossen
Es ist durchaus bekannt, dass so historische Gebäude wie das bereits 1175 erwähnte Schloss auch bei weniger seriösen Interessenten Begehrlichkeiten wecken können. Hier haben die Verantwortlichen vorgesorgt und in den notariell ausgearbeiteten Verträgen entsprechende Klauseln eingebaut. Wenn sich der Kanton Bern durch die unentgeltliche Abgabe des Schlosses sowie finanzielle Beiträge und Burgdorf durch namhafte Zuschüsse in Millionenhöhe an die Stiftung als künftige Besitzerin engagieren, soll das Schloss gemäss dem Stiftungszweck wirklich für zukünftige Generationen erhalten bleiben. Daher darf die Stiftung auf unbeschränkte Zeit das Eigentum weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte übertragen, auch eine Rechtsübertragung ist untersagt.
Verstösst die Stiftung gegen diese Auflage, wird es teuer: Dann nämlich schuldet sie dem Kanton als Vorbesitzer des Schlosses 50 Mio. Franken. Und es kann noch teurer werden, da die Konventionalstrafe mindestens das Zehnfache des amtlichen Wertes beträgt. Steigt dieser über fünf Mio. Franken, so ist die Stiftung verpflichtet, den dann festgelegten Betrag multipliziert mit zehn zu bezahlen, was evtl. 60 oder 70 Mio. Franken heissen könnte. Vorsichtshalber wird zur Sicherung dieser Konventionalstrafe eine Grundpfandverschreibung als Maximalhypothek von 50 Mio. Franken im 1. Rang zugunsten des Kantons Bern im Grundbuch eingetragen. Gemeinde- und Stadtrat sind zuversichtlich, dass die Schloss-Vorlage angenommen wird.

Gerti Binz


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