Das traurige Ende des Bibers

  11.04.2016 Aktuell, Gesellschaft, Region, Ersigen

Der Biber, das grösste Nagetier Europas, wurde wegen seines kostbaren Pelzes und wegen des Fleisches lange rücksichtslos gejagt. Hinzu kamen die Flussbegradigungen und die Abholzung der Weichhölzer (Espen, Pappeln und Weiden sind die bevorzugte Nahrung des Bibers) in den für das Tier lebensnotwendigen Auwäldern der Flüsse, die am Anfang des 20. Jahrhunderts in Mitteleuropa zu dessen Ausrottung führten. Durch Wiederansiedlungen ist der Biber heute in der Schweiz, in Bayern und Österreich auf dem Vormarsch. Die Tiere sind überwiegend nachtaktiv und relativ scheu. Am Land bewegt sich der Biber schwerfällig, im Wasser umso eleganter – er kann bis 15 Minuten tauchen. Er lebt in Familienkolonien und gräbt Höhlen mit einem Unterwasserzugang in die Uferböschungen. Er baut Dämme aus Ästen, Zweigen und Schlamm, um den Wasserstand seines Wohngewässers zu regulieren, sogenannte kleine Stauseen.
Im Sommer 2015 errichtete ein Biber am rechtsseitigen Ufer der Ösch in Ersigen bei den Schrebergärten seine Burg und einen Damm. Bald darauf stürzte das Bachufer ein, ein Lichtmast wurde in Mitleidenschaft gezogen. Der Biber zog ein paar hundert Meter bachabwärts ins Wohn- und Industriequartier an der Töpfereistrasse. Auch dort staute er den Bach und baute seine Burg. Im Spätherbst sanierten Arbeiter des Werkhofs Kirchberg das unterhöhlte Bachufer mit Granitblöcken.
Bald darauf kehrte der Biber an seinen alten Wohnort zurück. Er grub seine Burg zwischen die aufeinandergeschichteten Blöcke und staute das Wasser der Ösch.
Am Gründonnerstag wurde der regungslose Körper des Bibers entdeckt und der Werkhof Kirchberg benachrichtigt, welcher den Wildhüter aufbot. Das Tier war mit den Hinterläufen zwischen zwei Granitblöcke geraten, wurde eingeklemmt und starb vermutlich an seinen Verletzungen oder durch Ertrinken. Der Wildhüter hat das Tier zur Untersuchung nach Bern ins Tierspital überführt.
Nun gilt es zu beobachten, ob es der einzige Biber war, der an der Ösch hauste und auch beachtliche Schäden am Bachufer und Kosten verursachte. Biberdämme sind geschützt und dürfen nicht ohne Bewilligung des Wildhüters entfernt werden. Biber beanspruchen zunehmend auch kleine Gewässer wie die Ösch, da sie im zweiten bis dritten Lebensjahr von den Eltern verstossen werden und sich ein eigenes Revier suchen müssen.
Peter Schürch

 


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