EU und Schweizer Waffenrecht

  13.11.2017 Aktuell, Politik, Sport, Bildung, Region, Vereine, Burgdorf, Gesellschaft

Wegen der zunehmenden Terrorbedrohung in Europa hat die Europäische Union (EU) ihre Waffengesetzgebung verschärft. Unter anderem soll der Zugang zu Waffen erschwert werden und Waffen sollen besser identifizier- und rückverfolgbar sein. Die EU-Waffenrichtlinie ist eine Weiterentwicklung des Schengener Übereinkommens, an dem die Schweiz beteiligt ist. Deshalb hat der Bundesrat der EU seinen Willen bekundet, die Waffenrichtlinie in die Schweizer Gesetzgebung umzusetzen. «Der Bundesrat schlägt eine pragmatische Lösung vor, die sowohl der Tradition des Schweizer Schiesswesens als auch den Erfordernissen der Richtlinie Rechnung trägt», so aus dem Faktenblatt des EJPD. «Was der Bundesrat dazu präsentiert hat, das ist eine folgenschwere Gesetzesänderung», lässt SVP-Nationalrat und Präsident des Bernischen Sportschützenverbandes Werner Salzmann, Mülchi, dazu verlauten.

Mitwirkung an der Vernehmlassung
Die Wogen gehen hoch und das letzte Wort zum Thema ist noch lange nicht gesprochen. Die SVP Burgdorf hat mit ihrem Anlass zu «EU und Schweizer Waffenrecht» am 7. November 2017 den Nerv der Zeit getroffen. Salzmann bezeichnete die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen als extrem einschneidend, sollten sie angenommen werden. Fast alle halbautomatischen Handfeuerwaffen sollen zum Beispiel von Kategorie B in Kategorie A verschoben werden. Die Verschiebung sei der Beginn der Entwaffnung und inakzeptabel. Bis am 5. Januar 2018 läuft die Vernehmlassung. Salzmann rief alle Beteiligten zur Mitwirkung auf. Voraussichtlich im Frühjahr 2018 wird der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft vorlegen. «Bei der Schlussabstimmung im Frühling 2019 wissen wir, was Sache ist. Wenn wir nicht einverstanden sind, dann gibt es nur das Referendum», so der engagierte Politiker.

Zahlen und Fakten
Daniel Wyss, Burgdorf, Präsident des Schweizerischen Büchsenmacher- und Waffenfachhändlerverbandes, wartete mit Zahlen und Fakten auf. «Pro Jahr gibt es in der Schweiz zwischen 30 und 300 Feuerwaffenmissbräuche auf drei Millionen Waffen.» Bis Ende 1998 hatte die Schweiz ein sogenanntes Waffenkonkordat. Erst auf den 1.1.1999 ist das eidgenössische Waffengesetz in Kraft getreten. «Wir haben einerseits das Waffengesetz und die Artikel, die wir für die EU und für Schengen anpassen sollten, und andererseits die Waffenverordnung. Das ist die Stufe unter dem Waffengesetz», so Wyss. Diese Verordnung wird durch den Bundesrat erlassen – «in diesem Fall durch Frau Sommaruga und ihre Juristen.» Viele Punkte, die übernommen werden müssten, habe der Stimmbürger mit der Waffenverbotsinitiative vor wenigen Jahren klar abgelehnt. «Die schlimmen Attentate sind ausnahmslos mit Waffen verübt worden, die mit unserem Schiesswesen und mit unserem Land überhaupt nicht den geringsten Zusammenhang haben. Es sind Waffen, die auf illegalem Weg in die Hände der Terroristen gelangten.»

«I bi nid Schütz»
Simon Niffenegger, Burgdorf, Mitorganisator im «Landhaus», bot seine persönliche Sichtweise zum Thema dar. Seit ein paar Jahren verfolge er das Geschehen in den USA bezüglich Waffenrecht. Wie die Schweiz verfügten die USA über eine lange Waffentradition. «Wir müssen verhindern, dass Unzurechnungsfähige, Terroristen und Kriminelle zu Waffen kommen. Meine zweite Forderung lautet: eine rigorose Ausbildung an der Waffe.» Er und die anderen Nicht-Schützen, Nicht-Jäger, Nicht-Sammler usw. warten auf die nicht todbringende Alternative zur Schusswaffe.

Barbara Schwarzwald


Image Title

1/10


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote