Patientenverfügung und Organspende-ein interessantes Thema
20.11.2017 Aktuell, Wynigen, GesellschaftThemen wie Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Organspende sind aktuell und stossen zur Zeit auf sehr grosses Interesse. Dementsprechend füllten sich die Reihen im Gotthelfsaal im Uhlmannhaus in Wynigen zum angebotenen Vortrag. In Absprache mit der Bernischen Krebsliga war Barbara Aerni-Kopp, Mitarbeiterin der Krebsliga Solothurn in der Beratung und Unterstützung, ausgewiesene Pflegefachfrau und tätig in einem spezialisierten Palliativteam, Gastrednerin in Wynigen im Auftrag des Landfrauenvereins Wynigen-Rumendingen. Ihre Worte: «Sie alle werden heute Abend beim Ausgang keine Patientenverfügung in die Hand gedrückt erhalten, denn sterben kann man auch heute noch ohne dieses Papier. Dieses Dokument gibt uns allen jedoch die Chance, unsere Selbstbestimmung wahrzunehmen und unsere Wünsche festzulegen für den Moment, in dem wir uns nicht mehr selbst mitteilen können. Ausserdem nimmt es den nächsten Angehörigen die Last ab, eine derart schwierige Entscheidung treffen zu müssen. Die Fortschritte in der Medizin und in der Technik haben uns in diese Situation gebracht, wo so vieles möglich ist. Die Krankheiten haben einen Namen erhalten und die Instrumente zur Lebenserhaltung sind vorhanden. Wollen wir bei einem Herzstillstand überhaupt reanimiert werden? Wollen wir, dass eine Maschine uns am Leben erhält? Alle unsere Wünsche in Bezug auf andere medizinische Massnahmen wie künstliche Ernährung, Therapien und Weiteres können wir in der Patientenverfügung festhalten. Niemand kann sagen, wo die Grenzen des Möglichen sind. Hier stellt sich die Frage: Ist denn auch alles sinnvoll, was machbar ist? In der Patientenverfügung setzen wir eine Vertrauensperson zu unserer Vertretung ein, die unsere Wünsche und unsere Beweggründe kennt und sie auch vertritt und nicht die eigenen, denn letztendlich muss sie ihre Zustimmung geben. Deshalb ist oftmals der Partner oder die Partnerin die falsche Person, die das entscheiden soll, denn sie oder er möchten uns ja möglichst lange am Leben erhalten. Die Patientenverfügung regelt nur die medizinischen Aspekte eines Patienten. Es braucht keine 30-seitige Schrift um seinen Willen festzuhalten. Hilfestellung zum Ausfüllen des Formulars geben uns verschiedene Beratungsstellen wie beispielsweise die Pro Senectute. Sinnvoll ist es, das Papier regelmässig zu überprüfen.»
Organspende ja, Organspende nein?
Dank dem Fortschritt in der Medizin können heute Transplantationen immer erfolgreicher durchgeführt werden und sind ein grosses Glück für viele Patienten. Ende 2016 warteten an die 1500 Menschen auf ein Spenderorgan und jedes Jahr könnten etwa hundert Personen gerettet werden, wenn ein passendes Organ zur Verfügung stehen würde. Leider zählt man in der Schweiz nach wie vor viel zu wenig Organspender. Im Prinzip kann jede Person Spender oder Spenderin sein und das Alter spielt keine Rolle. Ob dann ein Organ gebraucht werden kann,
darüber müssen wir uns keine Gedanken machen, denn die Entscheidung liegt in diesem Moment beim Ärzteteam. Es gibt nur einige wenige Situationen, in denen man beim Tod gar nichts mehr verwenden kann. Nebst einem Organspende-Ausweis können wir unsere Meinung auch in der Patientenverfügung festlegen, ansonsten müssen die Angehörigen über eine eventuelle Organentnahme entscheiden. Wichtig ist, dass wir unsere Meinung vorgängig kundtun. Eine Organspende hilft einem andern Menschen, trotz schwerer Erkrankung weiterzuleben oder seine Lebensqualität markant zu verbessern. Die Garantie für das Weiterleben oder gar eine vollständige Heilung kann jedoch nicht gegeben werden.
Rosmarie Stalder