Fristgerechte Wiederherstellungsverfügung der Storenkonstruktion ist beschlossen

| Mo, 01. Okt. 2018

KALTACKER: Der Gemeinderat hat die fristgerechte Wiederherstellung beschlossen, doch könnte eine neue Spezialzone dem Landgasthof Lueg künftige Erweiterungen ermöglichen.

Als Folge der Wiederherstellungsverfügung der Baupolizeibehörde im Jahr 2016 und der Abweisung der Beschwerde am Bundesgericht im April 2018 trat der Besitzer des Landgasthofs Lueg im Sommer 2018 an die Gemeinde, um über den Umfang und die Modalitäten der Wiederherstellung  sowie eine allfällige Zonenplanänderung zu verhandeln. Eine Delegation des Gemeinderates sowie der Ortsplaner der Gemeinde Heimiswil führten mehrere Gespräche mit dem Bauherrn und seinen Vertretern. Der Gemeinderat hat in mehreren Sitzungen eine Interessenabwägung vorgenommen. Einerseits ist der Landgasthof Lueg ein touristisches Ausflugsziel mit überregionaler Bekanntheit und ein Aushängeschild für die Gemeinde Heimiswil. Für eine ländliche Gemeinde mit bescheidenem Entwicklungspotenzial sind Gewerbebetriebe, welche Arbeitsplätze und Wertschöpfung innerhalb der Gemeinde schaffen, äusserst wichtig. Der Gemeinderat anerkennt die Initiative und das grosse Engagement des Luegbesitzers ausdrücklich und ist sich bewusst, dass er mit dem Bau der LuegArena auch eine grosse finanzielle Verpflichtung eingegangen ist.
Andererseits müssen Gesetze und Reglemente beachtet und rechtsstaatlich korrekt entstandene Entscheide auch respektiert und umgesetzt werden. Hier geht es um den Grundsatz «gleiches Recht für alle». Illegal erstellte Bauten können und dürfen von der Behörde nicht geduldet werden. Als gewählte Bürgervertreter ist die Behörde dazu verpflichtet, sich an die geltenden Gesetze zu halten. Nach reiflicher Beratung ist der Gemeinderat zum Schluss gekommen, dass das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes auf der Lueg höher zu gewichten sei als die Vermeidung eines allfälligen finanziellen Schadens. Ein Bundesgerichtsurteil kann und darf durch die Gemeindebehörde nicht infrage gestellt oder gar umgangen werden. Daher sieht der Gemeinderat gar keine Alternativen zur fristgerechten Umsetzung der Wiederherstellungsverfügung bis zum 17. Oktober 2018. Falls die Bauherrschaft die Frist ungenutzt verstreichen lässt, sieht sich die Gemeinde dazu gezwungen, die Wiederherstellung mittels Ersatzvornahme zu vollstrecken.
Die Anliegen des Luegbesitzers hinsichtlich der Schaffung einer Spezialzone Lueg hat der Gemeinderat entgegengenommen und in die laufende Ortsplanungsrevision aufgenommen. Mit einer massvollen Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten soll die Zukunft des Landgasthofes Lueg gesichert werden. Über das Mass der künftigen Nutzung herrscht jedoch zwischen Behörde und Luegbesitzer noch keine Einigkeit. Hierfür sind weitere Gespräche vorgesehen. Die revidierte Ortsplanung wird voraussichtlich noch in diesem Jahr der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet und wird frühestens per 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der Gemeinderat stellt sich klar hinter den Landgasthof Lueg und ist gewillt, gemeinsam mit dem Besitzer nach Lösungen zu suchen, die einen rentablen Betrieb der Lueg ermöglichen. zvg

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