Ein gut besuchter INFO-Abend in Bezug auf die Ortsplanungsrevision

| Mo, 26. Nov. 2018

UTZENSTORF: Die Bevölkerung von Utzenstorf zeigte mit einem Grossaufmarsch grosses Interesse an der Ortsplanungsrevision, wie sie vom Kanton vorgegeben ist. Das Mitwirkungsverfahren läuft noch bis zum 21. Dezember 2018. rst

 

 

Die Anwesenheit von circa 100 Gemeindemitgliedern zeugte von grossem Interesse am Informationsanlass des Gemeinderates Utzenstorf zur Ortsplanungsrevision in ihrem Dorf. In der Einleitung orientierte Gemeinderatspräsident Beat Singer über den Ablauf des Abends.
Neue rechtliche Grundlagen auf Bundes- und Kantonsebene und veränderte Bedürfnisse der Gemeinde selbst haben zur Überarbeitung der seit 2005 geltenden baurechtlichen Grundordnung geführt. Seit Herbst 2017 haben Behörden und Verwaltung in Utzens­torf an den präsentierten Entwürfen gearbeitet. Begleitet hat die Planung die darauf spezialisierte georegio ag aus Burgdorf.
Zum Ziel der Planung und zu den Rahmenbedingungen, deren Hauptgegenstand der Zonenplan und das Baureglement sind, nahm Ortsplaner Benedikt Roessler Stellung: «Seit der letzten Revision hat sich in der Raumplanung sehr vieles geändert. Gemäss den übergeordneten Vorgaben können in Utzenstorf im Rahmen der Ortsplanungsrevision grundsätzlich keine zusätzlichen unüberbauten Wohnbaulandreserven geschaffen werden. Nach den Vorgaben des Bundes geht es darum, gute Voraussetzungen für die Siedlungsentwicklung nach innen zu schaffen, das heisst Verdichtung der Siedlungsfläche (die Mindestdichte ist teilweise vorgegeben), Reserven und Brachen nutzen und die Verfügbarkeit des Baulandes erhöhen. Der Kanton nimmt für Utzenstorf bis 2030 ein Wachstum von zehn Prozent an, was rund 500 Raumnutzer (Einwohner und Arbeitsplätze) sind. Die Wohnbaulandreserve beträgt aktuell sieben Hektaren. In bereits überbauten Gebieten ist ein Nachverdichtungspotenzial von umgerechnet elf Hektaren vorhanden. Der Leerwohnungsbestand beträgt circa fünf Prozent.»
Die Anpassungen im Baureglement erläuterte Hanspeter Rentsch, Leiter der Abteilung Bau. Sie umfassen vom übergeordneten Recht vorgegebene neue Messweisen wie Gebäudehöhen und Gebäudelängen und Begriffe wie Kniewandhöhe, die neu Kniestockhöhe, und Ausnützungsziffer, die neu Geschossflächenziffer heisst. Weitere Informationen wie reduzierte Grenzabstände für eine bessere Nutzung der bestehenden Bauzonen, neue Regeln in der Landwirtschaftszone, Näherbau, Strassenabstände und Dachgestaltungen sind im Erläuterungsbericht zur Planung zu finden. Die Anpassungen bedingen eine Überarbeitung des Baureglements bis im Jahr 2020, ansonsten dürften ab 2021 keine Baubewilligungen mehr erteilt wrden.
Zur Zonenplan-Erläuterung trat Adrian Rothenbühler, Gemeinderat und Präsident der Planungs- und Umweltkommission, ans Rednerpult. Er informierte über die Einzonung von überbauten Grundstücken. Bauernhofzonen können auf Wunsch der Besitzer einer Bauzone zugewiesen werden. Schlecht genutzte Bauten wie aufgegebene landwirtschaftliche Betriebe sollen umgenutzt werden können. In Utzenstorf sind auch Bestimmungen zur Mehrwertabgabe erlassen worden. Der Gemeinderat hat das entsprechende Reglement bereits per 1. März 2018 in Kraft gesetzt. Weitere Themen sind Anpassungen bei den Zonen für öffentliche Nutzung und den Zonen für Sport- und Freizeitanlagen wie auch die Aufhebung der Dorfzone mit Umzonung in die Wohn- und Gewerbezone 2- oder 3-geschossig. Ebenso sind einzelne Auszonungen mit Umlagerungen vorgesehen.
Der Zeitrahmen für das weitere Verfahren sieht folgendermassen aus: Die Vorprüfung durch den Kanton soll im ersten Halbjahr 2019 stattfinden. Anschliessend werden die Unterlagen überarbeitet und die Mehrwertschatzungen durchgeführt. Die öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit ist für Herbst 2019 vorgesehen; der Beschluss der Gemeindeversammlung frühestens Ende 2019. Die Genehmigung durch den Kanton würde anschliessend erfolgen. Beat Singer ermunterte die Anwesenden, die Gelegenheit für die Mitwirkung zu nutzen und ihre Überlegungen einzubringen. Die Unterlagen zur Ortsplanungsrevision können auf der Gemeindeverwaltung oder online unter www.utzens­torf.ch noch bis zum 21. Dezember 2018 eingesehen werden. Eingaben werden innerhalb dieser Frist brieflich oder per E-Mail entgegengenommen. Die Resultate der Mitwirkung werden in einem Bericht zusammengefasst und durch den Gemeinderat verabschiedet.
Die anschliessende Diskussionsrunde wurde genutzt, um die brennendsten Fragen durch die anwesenden Fachpersonen beantworten zu lassen.

Rosmarie Stalder

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