Schnäppchen für drei viertel Million Franken

| Mi, 20. Mär. 2019

BURGDORF: Der Gemeinderat beabsichtigt, das 2005 als Abbruchobjekt gekaufte Haus mit insgesamt 1,072 Millionen Franken aufgelaufenen Kosten für 770 000 Franken zu verkaufen. zvg

Die Zeiten ändern sich, die An- und Absichten auch. Die Stadt Burgdorf kauft 2005 das im Jahr 1897 auf einer Fläche von 1359 m² erstellte Gebäude, um es als nicht zonenkonform gemäss der neuen baurechtlichen Grundordnung vom Februar 2005 mittel- oder längerfristig abreissen zu lassen.

Störfaktor
Gemäss der Wertung von 2005 «steht das Haus Alter Markt 3/5 frei am Schlossfuss und beeinträchtigt die räumliche Wirkung von Schloss und Altem Markt erheblich». Damals habe man nach einem Abriss in Richtung öffentlicher Raum beziehungsweise Parkanlage mit unterschiedlichen Nutzungen gedacht. Zudem befinde sich das Haus in der Grünzone, sei nicht zonenkonform und im Bauinventar als Einzelobjekt nicht enthalten.
Die Revision der baurechtlichen Grundordnung von 2018 bekräftigt zwar die Ensembleschutzzone rund um das Schloss. Doch können bestehende Bauten und Anlagen erneuert, teilweise geändert und umgenutzt werden, soweit schützenswerte Interessen nicht tangiert sind. Gemäss der neuen baurechtlichen Grundordnung kommt für den Alten Markt 3/5 eine Nutzung entsprechend den Bestimmungen für die Mischzone Altstadt zum Tragen.

Im Baurecht
Die Stadt Burgdorf hat 2005 über eine Million Franken in ein Abbruchobjekt investiert, nämlich 833 300 Franken inklusive Handänderungsgebühren für den Kauf und für den Unterhalt der Liegenschaft von 2005 bis 2017 total 239 640 Franken, insgesamt 1 072 940 Franken. Derzeit sind die 5,5-Zimmer-Wohnung im Parterre (135 m²) sowie die 4-Zimmer-Wohnung (80 m²) im 1. Stock vermietet, diejenige im 2. Stock steht leer. Die Nettorendite der Jahre 2013 bis 2017 beträgt lediglich 1,41 Prozent, wofür die Wohnungsrenovation 2013/14 in Höhe von 75 000 Franken verantwortlich ist.
Die Stadt beabsichtigt, die Liegenschaft im Baurecht abzugeben. Für die Verkehrswertschatzung sind einige Fakten bedeutsam, da es sich hier um kein «frei zu bebauendes Grundstück mit optimaler Ausnützungsziffer» handelt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass «die Liegenschaft nicht als reines Miet- oder Renditeobjekt betrachtet werden kann. Das Grundstück ist für ein Dreifamilienhaus relativ gross, das Grundstück unternutzt.» Daher käme primär ein Käufer infrage, «der das Haus mit grossem Garten zu würdigen weiss und eventuell selber dort wohnen will». Solche Überlegungen sind in die Berechnung für den Verkehrswert eingeflossen.

Burgergemeinde als Vorbild
Die Burgergemeinde Burgdorf verkauft ihr zu überbauendes Land seit Jahrzehnten nicht mehr, sondern gibt es im Baurecht ab und fährt ausgezeichnet mit diesem Modell. Die Stadt wird die Liegenschaft Alter Markt 3/5 ebenfalls im Baurecht abgeben und orientiert sich bezüglich Landwert am Baurechtszinsschema der Burgergemeinde Klasse 3 für Mehrfamilienhäuser.
Sofern die Liegenschaft zu den als Mindestpreis festgesetzten 770 000 Franken sowie dem Baurechtszinsschema der Burgergemeinde verkauft werden kann, ergibt sich basierend auf dem aktuellen Buchwert von 1 135 960 Franken ein kapitalisierter Landwert für 1160 m² von 230 000 Franken sowie der oben angeführte Gebäudewert von 770 000 Franken. Für die Stadt Burgdorf ergibt sich bei Realisation eines derartigen Verkaufes ein Verlust von 135 960 Franken. Es ist ein strukturiertes Bieterverfahren an den Höchstbietenden vorgesehen.
Die Stadt verhandelt derzeit konkret darüber, ob der Stiftung Schloss Burgdorf eine Teilfläche von 200 m² für einen Logistikplatz zur Verfügung gestellt werden soll (Baurecht oder Miete).

Gerti Binz

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