Ein Ende und ein Anfang

  24.04.2019 Aktuell, Foto, Utzenstorf, Gesellschaft

Die Burgerkorporation zählt aktuell 133 Mitglieder, diesen steht der Burgerrat vor. Seine Aufgaben umfassen die Verwaltung und Bewirtschaftung der Aktiven, Passiven, Sachwert und Liegenschaften. Er kann Aktivitäten zum Gemeinwohl entfalten oder unterstützen. Zudem steht Burgerinnen und Burgern die Möglichkeit offen, hier ein Darlehen für den Bau von Wohneigentum zu beantragen. Die Burgerkorporation ist Eigentümerin eines Grundstückes, welches verpachtet wurde, besitzt jedoch keinen Wald. Bis anhin fanden jährlich zwei Hauptversammlungen statt.
Korporationen sind rechtlich einer Gemeinde gleichgestellt, doch jedes Recht erfordert auch Pflichten. Eine dieser Pflichten heisst «Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2», kurz HRM2. Darunter versteht man eine Wissens- und Austauschplattform für Gemeinden, Kirchgemeinden und Korporationen. Es soll eine teilweise Annäherung an die privatwirtschaftliche Rechnungslegung erreicht werden, dies ist jedoch mit einem erheblichen administrativen und finanziellen Mehraufwand verbunden. Die Burgerkorporation von Utzenstorf schrieb bereits in den letzten Jahren rote Zahlen. Bei einem jährlichen Umsatz von ungefähr 2000 Franken würden die zusätzlichen Finanzlasten das Burgervermögen unnötig schmälern. Um diesen Anpassungen auszuweichen, entschieden sich die Burgerinnen und Burger, die Korporation aufzulösen und einen Verein zu gründen. Dadurch wird das Kontrollwesen einfacher und Abgaben an die Fürsorgedirektion fallen weg. Auch der Arbeitsaufwand für den Vorstand wird geringer (nur noch eine Generalversammlung pro Jahr) und ermöglicht weitere Einsparungen.

Die Burgervereinigung startet ihre Vereinstätigkeit am 1.1.2020
Um sich von Sportvereinen abzugrenzen, entschieden sich die Verantwortlichen für die Bezeichnung «Vereinigung». Die Gründungsversammlung fand vergangenen Donnerstag im Anschluss an die Auflösung der Burgerkorporation statt.
Jeder Verein muss seine eigenen Statuten erarbeiten. Diese regeln die Vereinstätigkeit, die Mitgliederrechte und -pflichten, die Finanzen, die Organisation, den Verlauf von Wahlen und Abstimmungen, die Zusammensetzung des Vorstands und dessen Aufgaben und die Entschädigungen. In aufwendigen Stunden hat der Burgerrat diese Statuten erarbeitet und an der Gründungsversammlung den Mitgliedern zur Diskussion vorgelegt. Einige Punkte führten zu Fragen, doch die Antworten überzeugten die Anwesenden. Somit wurden die neuen Statuten einstimmig genehmigt.
Zum Schluss der Versammlung erwartete die Anwesenden ein Nachtessen, eine Überraschung, welche ein anonymer Spender für diesen Abend organisiert hatte.

Helen Käser


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