Ortsplanungsrevision in Heimiswil

| Mi, 21. Aug. 2019

HEIMISWIL: Gemeinderatspräsident Hans Ulrich Widmer und Ortsplaner Thomas Frei der georegio ag Burgdorf orientierten die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, welche Veränderungen die Ortsplanungsrevision ihrem Dorf bringen wird. rst.

Die Bevölkerung der Gemeinde Heimiswil zeigte grosses Interesse an den Informationen in Bezug auf die Ortsplanungsrevision. Gemeinsam mit dem Planungsbüro georegio ag Burgdorf befasste sich eine vom Gemeinderat eingesetzte Ortsplanungskommission mit der Gesamtrevision der baurechtlichen Grundordnung in Heimiswil. Die Ortsplanungsrevision legt fest, inwiefern sich die Gemeinden weiterentwickeln können.
Der Ortsplaner Thomas Frei blendete zurück auf die Raumplanungsabstimmung von 2014, wo die neuen Weichen gestellt worden waren. Die Mehrheit der Bevölkerung stimmte damals dem Vorhaben zu, die Raumplanung auf eine neue Schiene zu bringen. Das Fazit daraus heisst ganz klar Zersiedelung stoppen. Das neue Raumplanungsgesetz gibt den Gemeinden drei Aufträge zur Überarbeitung. Das sind Zonenplan Siedlung, Zonenplan Landschaft und Gewässer sowie das Baureglement.

Zonenplan Siedlung
Siedlungsverdichtung nach innen ist das Schlagwort. Im Gegensatz zu früher, wo die Maximaldichte galt, ist heute die Mindestdichte angesagt. Baulandreserven und Brachen nutzbar machen, Fruchtfolgeflächen und besonders fruchtbares Land sollen unbedingt erhalten bleiben. Es gelten erschwerte Bedingungen, wenn Einzonungen gemacht werden möchten. Nach der neuen Entwicklungsstrategie des Regierungsrates für den Kanton sind die Dimensionen des Baulandes in den Gemeinden festgelegt. In der Stadt soll ein grösseres Wachstum erlaubt sein als auf dem Land. Heimiswil wird dem Raumtyp «zentrumsnahe ländliche Gemeinde» zugeteilt und somit das Wachstum der Gemeinde festgelegt bis 2030, vier Prozent Wachstum plus Arbeitsplätze gleich 65 Personen. Heimiswil hat zurzeit eine Baulandreserve von 1,7 Hektar. Nach dem Wohnbaubedarf pro Person gerechnet hat die Gemeinde noch 0,1 Hektar Einzonungsbedarf. Mit der Ortsplanungsrevision sollen im Dorf Ein- und Umzonungen, aber auch Auszonungen vorgenommen werden, damit die Bilanz wieder stimmt. Als Wohnstandorte sollen sich das Löwenareal und der Sonnenrain weiterentwickeln und in Busswil wird eine massvolle Wohnbauentwicklung angestrebt. Das Sägeareal soll in eine Arbeitszone umgewandelt und damit die Möglichkeit zur Schaffung neuer Betriebe geschaffen werden. Gutisberg erfüllt die Weilerkriterien des Kantons und wird der Weilerzone zugeführt. Der Gemeinderat beabsichtigt, den Betrieb «Lueg» einer touristischen Spezialzone zuzuführen. Neu eingezontem Bauland wird in Zukunft eine zeitliche Frist zur Bebauung gesetzt. Wird es innerhalb von zehn Jahren nicht bebaut, fällt es entschädigungslos in die Landwirtschaftszone zurück. So soll Baulandhortung vermieden werden. Bei schon vor längerer Zeit eingezontem Bauland in der Grösse von mehr als 500 Quadratmetern,  evtl. schon seit der letzten Revision, soll nach einem vorgegebenen Zeitrahmen eine sogenannte Lenkungsabgabe zum Zug kommen.

Zonenplan Landschaft und Gewässer
Die im Zonenplan Landschaft und Gewässer von der Region gekennzeichneten Landschaftsschutzgebiete, von denen in Heimiswil zwei bezeichnet wurden, befinden sich im Bereich der Lueg und südlich des Niederdorfs. Dort gilt Bauverbot. Weiter ist eine neue Gewässerschutzgesetzgebung in Kraft getreten. Die Gemeinden sind verpflichtet, Gewässerräume auszuscheiden. Deutlich verändert haben sich die Abstandsregelung sowie die Bau- und Bewirtschaftungseinschränkungen. Für die Grundeigentümer/innen im Gewässerraum heisst dies, dass jegliche Bauten von nicht öffentlichem Interesse verboten sind. Desgleichen bedeutend sind die Bewirtschaftungs- und Baueinschränkungen in Bezug auf die Abstandsregelung zu den Gewässern. Bestehende Bauten haben Besitzstandsgarantie. Für die Bewirtschaftung heisst es, dass nur eine extensive Nutzung zulässig ist, und dies auch innerhalb der Bauzone. Kein Dünger und keine Pflanzenschutzmittel sind erlaubt und betreffen auch Gärten und Pflanzblätze. Die Bewirtschaftungseinschränkungen gelten nicht bei eingedolten Gewässern.

Baureglement
Nach den Empfehlungen des Kantons ist auch das Baureglement überarbeitet worden. Seit 2012 gilt im Kanton die Verordnung über die Abänderung der wichtigsten Begriffe im Bauwesen. Ziel ist es, schweizweit die gleichen Messweisen und Baubegriffe zu verwenden. Die Anpassungen bedingen die Überarbeitung des Baureglements  bis 2023, ansonsten würden im folgenden Jahr keine Baubewilligungen mehr erteilt werden. Das betrifft rund 30 neue oder geänderte Begriffe und etliche weitere bedeutungsvolle Anpassungen. Sie sind im Erläuterungsbericht zur Planung zu finden.   
Die Mitwirkung läuft noch bis am 30. August 2019 und die Unterlagen liegen in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf oder können auch online unter www.heimiswil.ch heruntergeladen werden. Während der Auflagefrist können schriftlich und begründet Anregungen und Einwendungen abgegeben werden.
Die anschliessende Diskussionsrunde wurde rege genutzt, um die brennendsten Fragen beantwortet zu bekommen.

Rosmarie Stalder

 

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