Der Stapi-Lohn soll auf 195 000 Franken sinken

| Mi, 11. Sep. 2019

BURGDORF: Bereits 2016 hat der Stadtrat eine GLP-Motion betreffend Begrenzung für den Stapi-Lohn eingereicht. zvg

Als mittelgrosses Städtchen steht Burgdorf bezüglich der Entschädigung seiner hauptamtlichen Stadtpräsidenten im Kanton Bern an zweiter, bezüglich der Gesamtschweizer Löhne an 13. Stelle. Schon vor Jahren ist das im Stadtrat als «fragwürdig und problematisch» bezeichnet worden; Erklärungen für diese «fürstliche Entlöhnung» kann niemand anführen. Mit 15 zu 13 Stimmen (bei 9 Enthaltungen) stimmt der Rat 2016 nach ausführlichen Diskussionen einer Begrenzung des Monatslohnes von 15 000 Franken (statt 18 000 Franken) zu, verteilt auf 13 Monatslöhne.

Es wird noch eine Weile dauern
Da der Gemeinderat die Vorlage erst in der laufenden Legislatur vorlegen muss, erhält Stefan Berger genau wie seine Vorgängerin Elisabeth Zäch den nach wie vor gleichen Lohn. Wenn überhaupt wird der Lohn frühestens auf Beginn der nächsten Legislatur am 1. Januar 2021 sinken. Nicht zu vergessen: Laut GLP unterliegt diese Frage dem fakultativen Referendum; folglich hat der Souverän das letzte Wort.
An seiner nächsten Sitzung vom 16. September 2019 wird sich der Stadtrat mit der Interpellation der GLP-Fraktion betreffend Umsetzung der Lohnbegrenzung für das Stadtpräsidium, die bereits am 13. Mai 2019 eingereicht worden ist, beschäftigen. Um Antworten wird gebeten betreffend aktueller Stand der Abklärungen und Entscheide und warum dem Stadtrat nicht längst eine Vorlage unterbreitet worden ist. Wie sieht der Zeitplan der Umsetzung aus, damit die neue Lohnregelung spätes­tens vor Beginn der nächsten Legislatur 2021 in Kraft treten kann? Weiter ersucht die GLP um Informationen betreffend Überarbeitung des gesamten städtischen Lohngefüges.

Ambitiös und problematisch
In ihrer Begründung zeigt sich die GLP irritiert, dass bis Mai 2019 immer noch keine Vorlage des Gemeinderates vorliegt. Auch Informationen fehlen. Die Partei weist darauf hin, dass für die Überarbeitung des gesamten städtischen Lohngefüges kein Beschluss des Stadtrates vorliegt. Ein solches Vorgehen benötige viel Zeit, die Einhaltung des vorgegebenen Zeitplanes bis zu den nächsten Wahlen sei «ambitiös und das andauernde Schweigen des Gemeinderates problematisch».

Gemeinderat weist Vorwürfe zurück
In seiner Stellungnahme weist der Gemeinderat diese Vorwürfe zurück. Er habe stets betont, dass dieses Geschäft in der zweiten Hälfte der laufenden Legislatur bearbeitet und dem Stadtrat rechtzeitig vor den Neuwahlen für einen Entscheid zugestellt werde. Folglich sei transparent informiert worden.
Weiter führt der Gemeinderat aus: «Die in der Motion formulierten Forderungen und Bedingungen verdeutlichen, dass es der GLP darum geht, das Stapi-Gehalt nach politischen Kriterien und nicht mehr primär nach Anforderungen und Hierarchie festzulegen, wie das für Gehaltssysteme der Verwaltung typisch ist.» Solche Korrekturen seien in anderen Städten vorgenommen worden. In Burgdorf sei zu beachten, dass Ablieferungspflichten und Abgangsentschädigungen wegen restriktiver Auslegung in solche Lohnkürzungen miteinbezogen werden müssten.
Der Gemeinderat hat am 1. Juli dieses Jahres eine Aussprache zu dieser Thematik durchgeführt und verschiedene Lösungsmodelle eingehend begutachtet. Die Rahmenbedingungen für die Stadtratsvorlage sind bereits umrissen. Die Präsidialdirektion rechnet damit, die Stadtratsvorlage bis Ende 2019 dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen, worauf der Stadtrat voraussichtlich im Februar 2020 das Geschäft behandeln kann. Damit bleibe genügend Zeit, die Änderung vor den nächsten Gemeindewahlen in Kraft zu setzen.
Der amtierende Burgdorfer Stadtpräsident wird sich nicht zur Lohn­höhe äussern, sondern den Entscheid abwarten.

Gerti Binz

 

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