Revision der Ortsplanung Hindelbank

| Di, 10. Sep. 2019
Benedikt Roessler und Daniel Wenger

Hindelbank: Die Bevölkerung von Hindelbank denkt bei der Ortsplanungsrevision aktiv mit. An einer Informationsveranstaltung wurden die Grundlagen und Ziele vorgestellt und Fragen beantwortet. Das Mitwirkungsverfahren dauert noch bis 23. September 2019. hkb

Die geltende Ortsplanung aus dem Jahr 2005 entspricht nicht mehr den neuen rechtlichen Grundlagen auf Bundes- und Kantonsstufe. Auch veränderte Bedürfnisse der Gemeinde Hindelbank erforderten eine Überarbeitung. Darum begann im Frühling 2018 eine Planungskommission mit verschiedenen Interessenvertretenden aus Politik und Gewerbe, mit Vereinen und Umweltgruppen, Jugendlichen und Senioren und Personen aus Bildung und Landwirtschaft, Bedürfnisse von einzelnen Gruppen zu eruieren.
Die Hauptziele wurden als Erstes definiert: Gute Standortvoraussetzungen sollen genutzt und das Wohnraumangebot für das zu erwartende Bevölkerungswachstum geschaffen werden. Die Entwicklungsmöglichkeiten fürs lokale Gewerbe bleiben gesichert und die Landschaft als attraktives und intaktes Umfeld bleibt erhalten. Vorgaben des Bundes müssen berücksichtigt werden: Die Revision des Raumplanungsgesetzes verlangt eine Siedlungsentwicklung nach innen, also eine Verdichtung der Siedlungsfläche und das Nutzen von Brachen und Reserven. Kulturland muss erhalten bleiben.
Der kantonale Richtplan fordert die Entwicklung in den Zentren und auf den wichtigen Verkehrsachsen und legt die Dimension des Baulands fest. Die kantonale Bauverordnung regelt die Mehrwertabgabe und gibt den Gemeinden neue Instrumente, um die Baulandhortung zu verhindern. Der Kanton schätzt das Wachstum der Gemeinde Hindelbank für die nächsten zehn Jahre auf vier Prozent (120 Personen), was einem theoretischen Wohnbaulandbedarf von 3,0 ha entspricht. Die bestehenden Reserven belaufen sich auf 1,4 ha. Gemeindevertretende rechnen mit einem Bevölkerungswachstum von rund 15 Prozent.
Die Zonenpläne Siedlung und Landschaft sowie das Baureglement sind Gegenstand der Ortsplanungsrevision.
Beim Baureglement wurden mit siebzehn anderen Kantonen rund dreissig Begriffe und Messweisen harmonisiert. Auch gezielte Lockerungen wurden ins Baureglement aufgenommen. Benedikt Roessler vom Planungsbüro georegio informierte über Details.
Konkrete Umzonungen wurden vorgestellt und es bot sich die Gelegenheit, sich aktiv dazu zu äussern. Der Gemeinderatspräsident Daniel Wenger sprach über die verschiedenen Zonenplanänderungen. Er erläuterte ZPP 4 Hubelweg (Zone mit Planungspflicht). Die Einzonung der Parzelle hinter der ehemaligen Hefefabrik sei sinnvoll, da sie im Dorfzentrum grosse Bedeutung habe. Durch die Nähe der angrenzenden historischen Gebäude werde die kantonale Denkmalpflege mitbestimmen. Es werden weitere kleine Baulücken und Aussenräume zu bestehenden Grundstücken der Bauzone zugewiesen.
Zu reden gab die Umzonung ZöN F in ZPP3 Wässermatte. Diese Fläche werde für die heutige Zweckbestimmung – Schul- und Sportanlagen – langfristig nicht benötigt. Da sie zentral und in gut erschlossener Lage sei, wäre sie für eine Wohnnutzung ideal. Rahmenbedingungen seien die Öffnung des unterirdisch verlaufenden Baches und die Anschlusspflicht ans Fernwärmenetz. Ein besorgter Bürger vertrat die Meinung, dass die Gemeinde diese Fläche als Reserve für die Zukunft behalten sollte. Wenger entgegnete, im neuen kantonalen Baugesetz sei verankert, dass keine Baureserven gehortet werden dürften. Ein anderer Hindelbanker drückte seine Hoffnung aus, dass dieser «hervorgeholte» Bach weiter in Gemeindebesitz bleibe und der Öffentlichkeit zugänglich werde.
Der neue Zonenplan Landschaft schützt Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen. Bestehende geschützte Objekte wurden durch die Umweltgruppe überprüft.  
Ein Anwesender befürchtete, dass mit der Aufhebung der UeO (Überbauungsordnung) und ZPP Sagi Hochstammbäume entfernt würden. Diese seien jedoch ein wichtiges Vernetzungselement für Fledermäuse, Vögel und Insekten. Bedenken äusserten diverse Anwesende über den zunehmenden Verkehr, der jede Bautätigkeit nach sich ziehe. Eine Umfahrung sei keine Option für die Gemeinde, erklärte Wenger. Die Autobahn werde ausgebaut, was Entlas-
tung bringe. Die neue Ortsdurchfahrt wird durch den Kanton aus heutiger Sicht bis 2028 realisiert werden.
Die Zuständigkeit für die Revision liegt beim Gemeinderat, der Beschluss bei der Gemeindeversammlung. Die Verantwortlichen führten Gespräche mit Fachpersonen und organisierten Informationsveranstaltungen für Betroffene, damit die Ortsplanungsrevision möglichst allen Einwohnern/-innen gerecht werde. Nachdem nun alle Entwürfe vorliegen, kann die öffentliche Mitwirkung durchgeführt werden. Sie dauert bis zum 23. September 2019. Die Bevölkerung von Hindelbank kann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Unterlagen zur Mitwirkung sind abrufbar unter www.hindelbank.ch.

Helen Käser

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