Stille Wahlen für Gemeindepräsidium und Vizegemeindepräsidium in Lützelflüh

  16.09.2020 Aktuell, Foto, Region, Lützelflüh, Politik

Der amtierende Gemeindepräsident Andreas Meister hat auf den 31. Dezember 2020 als Mitglied des Gemeinderates demissioniert. Kurt Baumann hat auf den gleichen Zeitpunkt als Vizegemeindepräsident demissioniert, um sich für das Amt als Gemeindepräsident zur Verfügung zu stellen. Innerhalb der Frist sind für die beiden Ämter folgende Wahlvorschläge eingegangen:
Gemeindepräsident: Kurt Baumann (Wahlvorschlag SVP) ist seit dem 1. Ja­nuar 2015 im Gemeinderat Lützelflüh tätig. Im Jahr 2019 hat er zudem das Amt des Vizegemeindepräsidenten übernommen.
Vizegemeindepräsident: Fritz Peyer (Wahlvorschlag EVP) ist seit dem 1. Januar 2019 als Ressortverantwortlicher Bildung im Gemeinderat tätig.

Stille Wahl
Da die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht übersteigt, kommt das «stille Wahlverfahren» zum Tragen. Der Gemeinderat hat die vorgeschlagenen Personen deshalb in stiller Wahl bis zum Ende der laufenden Amtsdauer am 31. Dezember 2022 als gewählt erklärt.  Demzufolge findet am 27. September 2020 keine Gemeindeurnenwahl statt.

Rückblick auf Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung Lützelflüh, von Montag, 7. September 2020 wurde von 44 stimmberechtigten Personen besucht. Nebst der Gemeinderechnung 2019 wurden die drei aufgelegten Reglemente (Organisationsreglement, Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen, Reglement über die Spezialfinanzierung Grabunterhalt) genehmigt und es wurde von der Kreditabrechnung «Sanierung Gemeindehaus» Kenntnis genommen. Der Gesamthaushalt der Einwohnergemeinde Lützelflüh schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 287 787.44 sehr erfolgreich ab und ist gegenüber dem Budget um rund Fr. 650 000.00 besser als erwartet. Dies bei Nettoinvestitionen von rund 2,8 Millionen Franken. Insbesondere die Ergebnisse der Steuererträge haben zum guten Ergebnis beigetragen. So konnten rund Fr. 200 000.00 Mehrerträge bei der Einkommenssteuer der natürlichen Personen verzeichnet werden, rund Fr. 230 000.00 bei den Gewinnsteuern juristischer Personen und rund Fr. 240 000.00 bei der Vermögensgewinnsteuer. zvg

 


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