Zusatzkurs für Einwohner kostenlos nutzbar

  29.07.2021 Affoltern i.E., Foto, Region

Seit einigen Jahren wird durch die Busland AG ein Zusatzkurs zwischen Häusernmoos und Hasle-Rüegsau geführt, um für die Schülerinnen und Schülern der Einwohnergemeinde Affoltern i.E., welche die Sekundarschule in Rüegsauschachen besuchen, einen optimalen Anschluss an den öffentlichen Verkehr zu gewährleisten. Dieser Zusatzkurs kann dabei auch durch alle Einwohnerinnen und Einwohner der Einwohnergemeinden Affoltern i. E. und Rüegsau kostenlos genutzt werden.
Der reguläre Fahrplan der Busland AG zwischen Häusernmoos und Hasle-Rüegsau und umgekehrt ermöglicht es grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern der Einwohnergemeinde Affoltern i.E., welche die Sekundarschule in Rüegsauschachen (Einwohnergemeinde Rüegsau) besuchen, den öffentlichen Verkehr zu nutzen.
Einzig nach dem Mittag konnte diese Erreichbarkeit mittels den Buskursen des regulären Fahrplanes nicht gewährleistet werden. So verkehrt sein einigen Jahren nach dem Mittag ein zusätzlicher Kurs, welcher es Schülerinnen und Schülern aus Affoltern i. E. ermöglicht, über Mittag nach Hause zu gelangen und am Nachmittag rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn wieder in der Schule zu sein. Die Kosten dieses zusätzlichen Kurses wurden dabei durch die Einwohnergemeinden Affoltern i. E. und Rüegsau getragen.
Auf Basis dieses bewährten und auf regen Zuspruch stossenden Angebotes genehmigte der Gemeinderat im Rahmen seiner Beratungen die Vereinbarung mit der Busland AG, Burgdorf, für das Schuljahr 2021/2022. So wird der Zusatzkurs auf Beginn des neuen Schuljahres, also ab Montag, 16. August 2021, bis Freitag, 8. Juli 2022, erneut verkehren.
Dieser Zusatzkurs, welcher abgestimmt auf die Schultage verkehrt (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag), kann darüberhinaus durch Bürgerinnen und Bürger der Einwohnergemeinden Affoltern i. E. und Rüegsau unentgeltlich genutzt werden. Der Gemeinderat bittet jedoch, sich im Vorfeld über das Verkehren dieses Zusatzkurses zu orientieren, da er namentlich während den Schulferien und an allgemeinen Feiertagen nicht zum Einsatz gelangt. zvg


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