Bernerland Bank informiert zu neuer Erbrechtsrevision und Vorsorge

  08.11.2022 Aktuell, Foto, Bildung, Wirtschaft, Bildung / Schule, Gesellschaft, Region, Politik, Ersigen

Die Bernerland Bank organisierte am Mittwoch, 2. November 2022, in Zusammenarbeit mit ihrem Geschäftspartner, dem Notariatsbüro Häusermann & Partner, einen Informationsabend mit Referat zum Thema «Erbschaftsplanung und Vorsorgeauftrag». Neben den ebenfalls sehr gut besuchten beiden weiteren Anlässen in Zollbrück und Langenthal fand dieser Infoabend im «Bären» Ersigen vor rund 100 Gästen statt.

Gemeinsam organisierter Abend zweier Geschäftspartner
Daniele Chirico trat im Juni 2021 als neuer Leiter Region Emmental der Bernerland Bank in Burgdorf sein Amt an. Der zertifizierte Privatkundenberater leitete den Infoabend und begrüsste die Besuchenden auch im Namen seines Teams im Bärensaal in Ersigen. Weshalb dieser Anlass zu den Themen Erbschaftsplanung und Vorsorgeauftrag durchaus Sinn machte, wurde von Minute zu Minute klarer: Einerseits erklärte Daniele Chirico, dass jährlich rund 90 Milliarden Franken an Vermögen vererbt werden, andererseits, dass zwar 48 Prozent der Erwachsenen in der Schweiz den Vorsorgeauftrag kennen, jedoch nur 10 Prozent einen solchen hinterlegt haben. Zudem wird ganz aktuell am 1. Januar 2023 das neue Erbrecht in Kraft treten.
Mit einleuchtenden und verständlichen Ausführungen machten im Anschluss an die Begrüssungsworte auch die beiden Anwesenden des Notariatsbüros Häusermann & Partner, mit Sitz in Bern, Burgdorf, Fraubrunnen und Koppigen, verschiedene Ausführungen. So gaben Notar und Rechtsanwalt Simon Hänni sowie sein Geschäftspartner Notar Andreas Gubler wertvolle Tipps zur Nachlassplanung. Sie erklärten die für etliche Anwesende wohl eher trockenen Materie mit einer absolut professionellen, aber auch locker bis humoristischen Vorstellung.
Im Kanton Bern ist Häusermann & Partner die grösste Notariatsfirma und bearbeitet Mandate aus der ganzen Schweiz, im Speziellen auch aus der nahen Romandie.
Die Bernerland Bank ist eine regional tätige Bank mit Standorten im Emmental und Oberaargau. 2002 erfolgte die Gründung mit dem Hauptsitz in Sumiswald. Langfristiger Erfolg und Sicherheit bilden das Fundament des Geschäftsverständnisses.

Strukturierter und verständlicher Ablauf
Das stündige Referat «Erbschaftsplanung und Vorsorgeauftrag» von Andreas Gubler und Simon Hänni von Häusermann & Partner beeindruckte wie bereits erwähnt durch leichte jedoch genaue Erklärungen. Die beiden Profis zeigten die Folgen, Varianten und Möglichkeiten auf, die ein Güterrecht/Eherecht mit Ehevertrag und seinen geregelten Begünstigungen mit sich bringt. Beispielsweise: Was gehört bei einer Erbschaft welchem Ehegatten? So geht das Ehegüterrecht als Stufe 1 dem Erbrecht, sprich, den gesetzlich Begüns­tigten, als Stufe 2 stets vor. Weitere Punkte des Güterrechts wurden ebenfalls durchsichtig erläutert. Grundlegend hat der Gesetzgeber alles geregelt. Will man aus eigenen Stücken bestimmen und andere Chancen ausloten, kommt nur ein Ehevertrag zum Zuge. Betreffend Erbrecht wäre in diesem Fall ein Testament oder ein Erbvertrag zwingend.
Das Gesetz sieht demnach eine gesetzliche Erbfolge vor. Beide Referenten bestätigten allerdings, dass es von Fall zu Fall verschieden sein kann. Je nach Konstellation in der Zusammensetzung der Familie beziehungsweise den Lebensumständen einzelner Personen oder einer besonderen familiären Ausgangslage.

Brauche ich ein Testament oder einen Erbvertrag?
Das Erbrecht von 1912 ist zugeschnitten auf Familien. Gesetzlich begüns­tigt werden seit jeher zur Hälfte der Ehepartner / die Ehepartnerin, zur anderen Hälfte die eigenen Kinder. 110 Jahre später ergeben sich heute aber auch andere Lebensweisen und Familienkonstellationen, wie zum Beispiel Patch-Work-Familien, Konkubinatspaare, kinderlose Ehegatten oder unverheiratete Lebenspartner. Vielleicht möchte man auch einfach die Ehegatten mit einem grösseren Anteil begünstigen oder sein Vermögen gar anderweitig einer Institution vermachen?

Revision des Erbrechts ab 1. Januar 2023
Was ändert mit der Revision? Pflichtteile an Eltern werden ab dem 1. Januar 2023 aufgehoben. Nachkommen erhalten neu die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs statt zuvor Dreiviertel. Ehegatten erhalten unverändert die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Durch Änderung der Pflichtteile können einzelne Erben besser begünstigt werden. Das revidierte Erbrecht 2023 gibt mehr Freiheiten. Es wird möglich, sich in der Nachlassplanung grosszügiger positionieren zu können.
Dementgegen steht das faktische Schenkungsverbot bei Erbverträgen. Für Konkubinatspartner bleibt eine gesetzliche Erbenstellung weiterhin verborgen. Und das Erbrecht des Ehegatten erlischt nun bereits bei hängigen Scheidungen, was bisher erst nach Abschluss der Scheidung Gültigkeit hatte.
Fakt ist: Mit dem neuen Erbrecht 2023 sollten alle, die bereits einen Erbvertrag abgeschlossen haben, ihre hinterlegten Verträge überprüfen, um zu schauen, ob die neuen Klauseln der Erbrevision für sie stimmen. Eine Beratung für eine sichere Vorsorge und für minimierte Sorgen im Falle von Erbangelegenheiten ist empfehlenswert.

Wichtiger Vorsorgeauftrag
Beim Vorsorgeauftrag geht es darum, zu Lebzeiten, falls man durch Unfall, Krankheit oder durch Einschränkungen des Alters nicht mehr urteilsfähig ist, persönliche Vertreter einsetzen zu können. Man bestimmt vorgängig, wer handeln und entscheiden darf, sollte man dazu nicht mehr in der Lage sein. Eine Patientenverfügung würde hier auch dazu gehören.
Ein wachsender Umstand, den man beim 1912 in Kraft getretenen Erbrecht nachvollziehbar nicht berücksichtigen konnte, ist die Vererbbarkeit der persönlichen, elektronischen Daten, die auf die Erben übergehen. Die Erben können also über diese Rechte verfügen. Oft ist den Erben allerdings nicht bekannt, welche Rechte an elektronischen Daten bestehen. Weiter werden elektronische Daten oftmals im Ausland verwaltet, wo eine Nachforschung schwieriger wird oder die Erben die nötigen Passwörter nicht haben. Für die Regelung des digitalen Nachlasses empfehlen die Berater das Erstellen einer Liste mit den wichtigsten elektronischen Zugangsdaten (beispielsweise Passwort-Manager) und den wichtigsten genutzten Plattformen. Diese Liste sollte dann für die Erben an einem sicheren Ort, beispielsweise beim beauftragten Notariat, hinterlegt werden.

Beratung als bester Begleiter
Will man als Privatperson oder auch im Geschäftsbereich in Sachen Erbrecht und Vorsorgeauftrag sicher und gut beraten sein, empfiehlt sich bestimmt weiterhin eine professionelle Beratung.
Die Bernerland Bank kann hier als Begleiter auftreten. Gemeinsam mit ihrem Partner Häusermann & Partner liegt der Fokus darauf, im persönlichen Kundengespräch mit Analysen die besten Voraussetzungen zu erarbeiten.

Paul Hulliger


Image Title

1/10


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote