Organspende – ja oder nein?

  25.10.2023 Aktuell, Foto, Gesellschaft, Koppigen

Mit Panflötenklängen umrahmten vier Mitglieder von «Pan mit Charme» unter der Leitung von Rita Wyssen den Herbstanlass der Regionalen Kommission für Altersfragen zum Thema Organspende. Ursula Hafed, Geschäftsleiterin des Wohn- und Pflegeheims St. Niklaus, sowie Barbara Matter, Kommissionspräsidentin, hiessen die Gäste und die Rednerin Doris Wyss, diplomierte Pflegefachfrau mit einem Nachstudium als Notfall-Expertin von Swisstransplant, herzlich willkommen.
Die Referentin, Mitarbeiterin bei Swisstransplant, der Schweizerischen Nationalen Stiftung für Organspenden und Transplantationen, vermittelte den Anwesenden Interessantes über die Dringlichkeit und die Vorgaben von Organspenden. Auf der nationalen Warteliste der Schweiz stehen zurzeit rund 1500 Menschen, die ein neues Organ benötigen. Die medizinische Dringlichkeit, deren Nutzen und besondere Merkmale wie seltene Blutgruppe oder Kinder entscheiden über die Wartezeit. In der Schweiz gibt es sechs Transplantationszentren. Diese haben eine vom Gesundheitsamt erteilte Bewilligung zur Durchführung von Organtransplantationen. Es sind dies das Kantonsspital St. Gallen, die Uni-Spitäler Basel, Zürich, Genf, Bern und Lausanne für Herz, Lunge, Leber, Niere, Pankreas und Dünndarm. Neben Organen können auch Gewebe gespendet werden wie die Hornhaut des Auges, Herzklappen oder grosse Blutgefässe. Zahlreiche Patienten überleben die langen Wartezeiten nicht.
Das Stimmvolk hat sich im vergangenen Jahr für die Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. Die neue Regelung gilt frühestens ab dem Jahr 2025. Bis es so weit ist, gilt weiterhin die erweiterte Zustimmungslösung, bei der eine Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod nur möglich ist, wenn eine Zustimmung vorliegt.

Was die Abstimmung vom 15. Mai 2022 in Bezug auf die Widerspruchslösung bedeutet
Die erweiterte Widerspruchslösung bedeutet nun das Gegenteil: Wer nach seinem Tod kein Organ oder Gewebe spenden will, muss dies in Zukunft explizit festhalten. Der Bund wird dafür ein neues Register schaffen, in dem man seinen Widerspruch eintragen kann. Zugriff darauf soll das zuständige Spitalpersonal für Organspenden haben. Ohne Widerspruchseintrag dürfen nach dem Tod Organe und Gewebe für Transplantationszwecke entnommen werden. Trotz der Bereitschaft der verstorbenen Person ohne Eintrag liegt der definitive Entscheid jedoch immer noch bei den Angehörigen. Sie entscheiden, ob dem letzten Willen des Verstorbenen nachgegangen werden darf. Organe, Gewebe oder Zellen können bis ins hohe Alter gespendet werden. Entscheidend ist der Gesundheitszustand der spendenden Person. Menschen mit bestimmten Infektionen oder akuten Krebserkrankungen können nicht Organspender sein. Der Organspendeprozess birgt ein sehr kompliziertes Verfahren in sich in Bezug auf intensive Abklärungen, Untersuchungen, Zuteilung und vielem mehr. Ein neues Organ zu bekommen bedeutet für einen Menschen Lebensverlängerung und eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität, trotz lebenslanger Einnahme von Medikamenten. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Lebendspende, die Nieren und Teile der Leber beinhaltet. Im Jahr 2022 wurden 116 Organe von Lebendspendern transplantiert.
Detaillierte Informationen zu diesem umfangreichen Thema sind zu finden unter www.swisstransplant.ch.

Rosmarie Stalder


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