Zukunft der Justizvollzugsanstalt Hindelbank
19.08.2026 Hindelbank, Aktuell, Region, Politik, GesellschaftWie soll die Justizvollzugsanstalt (JVA) in Zukunft aussehen? An einer Informationsveranstaltung am vergangenen Mittwochabend erhielten die Anwesenden einen Einblick in die geplante Gesamterneuerung der Anlage. Vorgesehen ist ein etappierter Ersatzneubau. Dazu muss auch die Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) angepasst werden.
Daniel Wenger, Gemeindepräsident von Hindelbank, führte durch den Abend. Andrea Wechlin, Direktorin der JVA Hindelbank, gab zunächst einen Einblick in den Alltag der Anstalt. Aktuell leben und arbeiten dort 107 Frauen im Alter von 18 bis 83 Jahren. Sie verbringen Monate, Jahre oder teilweise gar ihr gesamtes Leben in der JVA. «Die Anstalt ist ein Lebensraum auf Zeit», erklärte Wechlin.
Der Auftrag der JVA gehe jedoch über die Unterbringung der Insassinnen hinaus. Ziel sei es, die Frauen auf ein möglichst normales Leben in Freiheit vorzubereiten und ihnen Perspektiven zu eröffnen. Dazu gehöre auch die Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.
Gleichzeitig versteht Wechlin die JVA als Teil des Lebensraums von Hindelbank. Die Anstalt müsse ein sicherer Ort sein – für die Insassinnen ebenso wie für die Mitarbeitenden und die Bevölkerung. Die heutigen baulichen Standards und Anforderungen können mit der bestehenden Infrastruktur jedoch nicht mehr erfüllt werden. Eine Gesamterneuerung sei deshalb notwendig. «Diese Aufgabe können wir nur gemeinsam mit der Gemeinde, dem Kanton und der Bevölkerung bewältigen», betonte Wechlin.
Nur geringfügige Anpassungen der Bauzone
Kevin Stucki, Raumplaner bei der Panorama AG, erläuterte anschliessend den raumplanerischen Gesamtprozess. Das Projekt beschäftigt die Verantwortlichen bereits seit rund sechs Jahren. Eine besondere Herausforderung stellt dabei der hohe Schutzstatus des Areals dar: Sowohl das Schloss Hindelbank als auch dessen Umgebung stehen unter dem höchsten Bundes- und Kantonsschutz. Bauliche Veränderungen erfordern deshalb besondere Sorgfalt.
Die erarbeiteten ortsbaulichen Grundlagen wurden bereits von einer Delegation der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) sowie der Eidgenössischen Denkmalkommission (EDK) beurteilt. Diese erhoben hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung des Ortsbildes keine Einwände.
Wie gering die geplante Veränderung der Bauzone ausfällt, zeigte Stucki anhand des bisherigen und des neuen Zonenplans. Selbst mit einer Lupe sei der Unterschied kaum zu erkennen, meinte er augenzwinkernd. Die ZöN soll lediglich um 171 Quadratmeter vergrössert werden, was ungefähr der Fläche einer 4,5 bis 5,5-Zimmerwohnung entspricht.
Gleichzeitig sollen künftig höhere Gebäude möglich sein. Während heute in der betreffenden Zone maximal zweigeschossig gebaut werden darf, sollen neu Gebäude mit bis zu vier Geschossen erlaubt sein. Die maximale Gesamthöhe soll bei den höchsten Bauten 16 Meter betragen. Diese sollen vor allem im östlichen Bereich des Areals entstehen. Ziel ist eine verdichtete und möglichst effiziente Nutzung der bereits erschlossenen Bauzone.
Für sämtliche Bauvorhaben ist ein qualitätssicherndes Verfahren vorgesehen. Damit soll sichergestellt werden, dass sowohl das Schloss als auch dessen Umgebung weiterhin angemessen geschützt werden.
Erneuerung in mehreren Etappen
Renate Haueter, Gesamtprojektleiterin des Amts für Grundstücke und Gebäude (AGG), informierte über den aktuellen Stand des Projekts. Die Erneuerung der JVA Hindelbank ist Teil der Justizvollzugsstrategie 2017 bis 2032. Als grösste Justizvollzugsanstalt für Frauen in der Deutschschweiz hat Hindelbank eine zentrale Bedeutung.
Die heutigen Gebäude stammen grösstenteils aus den 1970er-Jahren und weisen einen hohen Sanierungsbedarf auf. Verschiedene Bereiche entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Dazu gehören unter anderem die zu grossen Wohngruppen, die periphere Lage des Hochsicherheitsbereichs, die Nähe von Teilen des Normalvollzugs zur Anlieferung sowie unübersichtliche Sicherheitsstrukturen.
Eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2021 kam zum Schluss, dass einzelne Erneuerungsbauten sinnvoller sind als eine vollständige Neuerstellung der Anlage. So können bestehende Mängel gezielt behoben werden, während der Betrieb der JVA weitergeführt werden kann.
Nach dem entsprechenden Grossratsbeschluss im März 2025 wurde ein Konkurrenzverfahren gestartet. Derzeit läuft ein Studienauftrag: Seit April dieses Jahres erarbeiten sechs Teams Vorschläge für ein städtebauliches Konzept, ein Betriebskonzept sowie die geplante Etappierung der Bauarbeiten. Anfang 2027 sollen die verschiedenen Vorschläge von einer Jury beurteilt werden. Im April 2027 ist zudem eine öffentliche Ausstellung der sechs Projekte in der Aula Hindelbank vorgesehen.
Bevölkerung entscheidet über ZöN
Am Donnerstag, 13. August 2026, wurde die öffentliche Auflage der geplanten Zonenplanänderung veröffentlicht. Direktbetroffene haben während 30 Tagen die Möglichkeit, bei der Gemeinde eine schriftlich begründete Einsprache einzureichen.
Die entscheidende Abstimmung folgt an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2026. Dann befindet die Hindelbanker Bevölkerung über die Änderung der Zone für öffentliche Nutzung.
Sofern die Vorlage angenommen wird, soll in den Jahren 2027/2028 das Vorprojekt erarbeitet werden. 2028 bis 2029 folgt das Bauprojekt, 2029 das Bewilligungsverfahren. Die eigentliche Realisierung ist zwischen 2029 und 2040 in mehreren Etappen und bei laufendem Betrieb der JVA vorgesehen.
Zum Abschluss der Informationsveranstaltung erhielten die Anwesenden Gelegenheit, Fragen zu stellen und kritische Anliegen einzubringen. Davon wurde rege Gebrauch gemacht. Das anwesende Team von Expertinnen und Experten nahm sich Zeit, auf die Fragen der Bevölkerung einzugehen und offene Punkte zu erläutern.
Damit ist ein erster Schritt getan. Bis zur geplanten Abstimmung im Dezember bleibt der Bevölkerung nun Zeit, sich mit der vorgesehenen Änderung der ZöN auseinanderzusetzen.
Text und Bilder: Piera Knuchel




