Die fusionierte Gemeinde Fraubrunnen nimmt Form an

  02.10.2013 Aktuell, Politik, Fraubrunnen

 

Die heute bereits im Oberstufenschulverband Fraubrunnen zusammengeschlossenen und auch sonst stark vernetzten Einwohnergemeinden Büren zum Hof, Etzelkofen, Fraubrunnen, Grafenried, Limpach, Mülchi, Schalunen und Zauggenried werden per 1. Januar 2014 fusionieren. Ebenfalls auf diesen Zeitpunkt werden sechs Gemeindeverbände (Schulverband EtzLiMü, Schulverband Oberstufe, Friedhofverband Grafenried-Fraubrunnen, Friedhofverband Limpach, Gemeindeverband öffentliche Sicherheit und Wasserversorgungsverband WALM) aufgelöst und in die neue Gemeinde integriert. 

Der Gemeinderat der fusionierten Gemeinde Fraubrunnen wurde durch die Stimmberechtigten der bisherigen Einwohnergemeinden im Juni und Juli 2013 gewählt. Inzwischen hat der Gemeinderat seine Arbeit aufgenommen und erste Entscheidungen getroffen. Bereits im Juli hat sich der neu gewählte Gemeinderat vom Präsidenten der Arbeitsgruppe G8, Ivo Bravin, über den Stand des Projekts informieren lassen. Am 14. August 2013 fand die erste Gemeinderatssitzung statt. Somit kann sich der Rat bereits vor dem offiziellen Amtsantritt am 1. Januar 2014 etablieren und erste Entscheidungen für die fusionierte Gemeinde treffen. 

 

Wahl für das Gemeinderatspräsidium

Gemäss der neuen Gemeindeordnung (GO), Anhang 2.6, wählen die Stimmberechtigten der neuen Einwohnergemeinde Fraubrunnen ihre neue Gemeinderatspräsidentin oder ihren Gemeinderatspräsidenten an der Urne im zweiten Semester des Jahres 2013 aus dem Kreis der gewählten Mitglieder des Gemeinderates. Der Wahltermin wurde auf den 24. November 2013 festgelegt. An der letzten Gemeinderatssitzung haben drei Mitglieder ihre Kandidatur für dieses Amt bekannt gegeben. Es sind dies Paul Loosli (Fraubrunnen, Forum), Markus Lüscher (Schalunen, SVP) und Urs Schär (Zauggenried, BDP).

Sollte am 24. November 2013 kein Kandidat das absolute Mehr erreichen, setzt der Gemeinderat einen zweiten Wahlgang an. Das Verfahren richtet sich nach dem Reglement über Gemeindeabstimmungen und Wahlen (RAW) Art. 114 ff. Bis zur definitiven Wahl des Präsidiums wird das Amt von Ursula Forsyth als Tagespräsidentin geführt.

zvg


Image Title

1/10


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote