Darlehen an den Verein «Solarstrom Hasle»

  07.11.2013 Aktuell, Politik, Hasle bei Burgdorf, Gesellschaft

Bereits seit über einem Jahr be­stehen Pläne, das grosse Dach der Mehrzweckhalle Preisegg zur Gewinnung von Solarstrom zu nutzen.

Wie die meisten Gemeinden im Kanton Bern ist auch Hasle b.B. finan­ziell nicht auf Rosen gebettet. Dies bewog den Gemeinderat zum Entschluss, eine Photovoltaikanlage nicht auf eigene Rechnung zu kaufen und zu betreiben. Deshalb wurde im September 2013 der Verein «Solarstrom Hasle» gegründet. Er bezweckt gemäss Statuten «die Förderung alternativer Energien und insbesondere die Finanzierung und den Betrieb einer oder mehrerer Photovoltaikanlagen zur Produktion von elektrischem Strom in der Gemeinde Hasle». Vorerst ist die Realisierung der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Mehrzweckhalle Preisegg, Hasle b.B., geplant. Die Mitgliedschaft in diesem Verein ist auch für Privatpersonen und Firmen möglich. Darlehensgeber erhalten lukrative Konditionen: mindestens drei Prozent Zins und zusätzliche Stimmrechte je nach Höhe der Darlehen.

Die Einspeisevergütung gemäss KEV wurde bereits zugesichert. Sofern die Photovoltaikanlage noch im Jahr 2013 die Produktion aufnimmt, werden während 25 Jahren 30,4 Rappen pro kW/h, die ins Netz eingespeist werden, vergütet. Selbst bei einem vorsichtigen Budget ist erkennbar, dass neben den laufenden Betriebskosten auch die Verzinsung und Rückzahlung der Darlehen innert nützlicher Frist möglich sein werden.

Somit ist die Kreditfähigkeit des Vereins gegeben und auch die Kreditwürdigkeit kann sichergestellt werden, indem die Gemeinde mit einem Delegierten des Gemeinderates im Verein vertreten ist. Dies bewog den Gemeinderat dazu, dem Verein einen Vorschuss (teils in Form eines Darlehens, teils als kurzfristigen Kredit) von insgesamt maximal 500 000 Franken zur Verfügung zu stellen. Gegen diesen Beschluss kann allerdings noch bis 28. Oktober 2013 das fakultative Referendum ergriffen werden.

Der Verein hat inzwischen die Suche nach weiteren Darlehensgebern aufgenommen mit dem Ziel, möglichst nie die ganzen 500 000 Franken von der Gemeinde in Anspruch nehmen zu müssen oder einen Teil davon raschmöglichst zurückzahlen zu können.

zvg




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