Ein Kulturlokal für Junge ist überfällig
26.03.2014 Aktuell, Burgdorf, Jugend, GesellschaftSeit Jahrzehnten suchen die Stadt und ganz unterschiedliche Gruppierungen und Institutionen nach einem geeigneten Lokal für die Jugend, das als «Jugend-, Kultur- und Begegnungszentrum» entsprechend dem Jugendleitbild «Fokus Jugend» von 2002 zum Einsatz kommen könnte. Gestern Abend hat nun der Stadtrat über einen Projektierungskredit von 187 000 Franken im Zusammenhang mit der Turnhalle Sägegasse abgestimmt, die sich als geeignetes Objekt anbieten würde.
Einstimmigkeit
In den Unterlagen für den Stadtrat schreibt der Gemeinderat, dass Ersterer «an seiner Sitzung vom 18. März 2013 den Gemeinderat einstimmig beauftragt hat, dem Stadtrat Bericht zu erstatten über die Machbarkeit sowie die Kosten einer Umnutzung der Sägegass-Turnhalle in ein Veranstaltungslokal primär für Jugendliche». Die nun vorliegende Machbarkeitsstudie mit grober Kostenschätzung «zeigt auf, dass die heutige Turnhalle sehr gut in eine zweckmässige ‹Kulturhalle› umgenutzt werden kann. Der finanzielle Aufwand von ca. 1,6 Mio. Franken darf als in vernünftigem, tragbarem Rahmen bezeichnet werden». Daher beabsichtigt der Gemeinderat, das Projekt «Kulturhalle Sägegasse» dringend weiter zu verfolgen.
Dafür ist es nötig, ein verbindliches Projekt auszuarbeiten, offene Lärmschutzfragen zu klären und ein Betriebskonzept zu erarbeiten, in das junge Erwachsene als künftige Betreiber einzubinden sind. Einstimmigkeit hat nicht nur 2013 im Stadtrat geherrscht, auch die zahlreichen Sympathisanten, die sich seit Langem für diese Idee begeistern, möchten das Projekt mit nicht nachlassendem Schwung und ohne zeitliche Verzögerungen weiter vorantreiben. Der beantragte Gesamt-Projektierungskredit setzt sich zusammen aus 140 000 Franken für die bevorstehenden Planungsarbeiten sowie 47 000 Franken für die Machbarkeitsstudien.
Nutzungskonzept als Grundlage
Der Gemeinderat führt aus, dass «ein Kulturlokal nur dann Sinn macht, wenn es auch genutzt wird», weshalb mehrere Workshops mit Jungen, Kulturschaffenden, Vereinen, Vetretern aus der Politik und weiteren kulturinteressierten Personen durchgeführt worden sind. Es ist den Verantwortlichen darum gegangen, die wichtigsten Anforderungen für die Grundnutzung der «Kulturhalle Sägegasse» sowie zusätzliche Bedürfnisse und Vorstellungen festzuhalten. Übereinstimmung herrscht bei allen Betroffenen, dass es kein «Luxus-Veranstaltungslokal» geben dürfe, sondern einen Veranstaltungsort mit Grundausbau und zweckmässiger minimaler Ausstattung.
Entsprechend diesen Überlegungen liegt heute ein Nutzungskonzept vor mit folgenden Anforderungen: Sanierung der bestehenden Bausubstanz; Umbau in ein Veranstaltungslokal; Raum für maximal 400 Personen; die Möglichkeit, einen kleineren Raum für rund 50 bis 150 Personen abzugrenzen; fest installierte Bühne, Mischpult mit Anlage, Beamer, Wireless; gute Akustik und Schallschutz (evtl. mobile Akustikmassnahmen); fest installierte Ton- und Lichttechnik; mobile Bestuhlung (Synergien mit Markthalle prüfen). Es braucht noch mehr: Bar mit Wasseranschluss und die Möglichkeit zur Zubereitung von Snacks (Kochnische); erforderliche Zusatzräume und -orte (Backstage-Bereich, Lounge, Ess- und Trinkbereich, Garderoben, Büro, Putzraum, Materialraum, Lagerraum, Kassenbereich, Eingangsbereich, Rauchbereich draussen usw.); ansprechender Aussenbereich; nutzbare Galerie (nicht für das Publikum); erforderliche Nebenräume (Sanitäranlagen, Lüftung, Heizung usw.); Umsetzung der Brandschutzvorschriften (Fluchtwege usw.); notwendige Massnahmen für den Minergiestandard.
Umnutzung obwohl «schützenswert»
Die Turnhalle fällt als Gesamtes unter den Begriff «schützenswert», trotzdem ist eine Umnutzung nach Rücksprache mit der kantonalen Denkmalpflege möglich. Bis jetzt sind noch keine detaillierten Auflagen festgelegt worden.
Gemäss der nun vorliegenden Botschaft des Gemeinderates «konnten bis jetzt noch nicht alle Lärmschutzfragen abschliessend geklärt und beurteilt werden». Doch liesse sich mit einer Umzonung der jetzigen Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) 1.2 in eine ZöN 1.3 im Rahmen der momentan laufenden Revision der baurechtlichen Grundordnung die Lärmsituation verbessern, da dann neu die Lärmempfindlichkeitsstufe ES III statt ES II zur Anwendung käme. Sollten auch nach der Umzonung die Lärmgrenzwerte nicht eingehalten werden können, könnte der Regierungsstatthalter eine Ausnahmebewilligung für die öffentliche Nutzung eines Gebäudes erteilen.
Das Lärmschutzkonzept ist Voraussetzung für die weitere Projektierung der Kulturhalle. Nur bei einer positiven Beurteilung der zuständigen Stellen spricht sich der Gemeinderat für eine Weiterführung der Projektierungsarbeiten aus.
Nachfrage seit Langem vorhanden
Dem Gemeinderat ist seit Langem bekannt, dass bei ganz unterschiedlichen Kulturschaffenden die Nachfrage nach einem kleinen, günstigen Gastspielort in Burgdorf besteht. «Bisherige Anfragen bei der Stadtverwaltung mussten stets abschlägig beantwortet werden», schreibt der Gemeinderat. Und hält fest, dass solche Veranstaltungen das bisherige Angebot nicht konkurrenzieren, sondern ergänzen würden. So wäre es in absehbarer Zeit möglich, in der «Kulturhalle Sägegasse» als nicht kommerziell ausgerichtetem Veranstaltungsort Konzerte und Events – die vor allem Jugendliche und junge Erwachsene als Zielgruppe ansprechen würden – durchzuführen. Die Kulturhalle «würde der Jugendkultur in Burgdorf Raum geben und bezüglich Grösse und Kulturangebot den Veranstaltern eine flexible Lösung bieten».
Nachdem sich eine bürgerliche Opposition gegen die Gesamtkosten für den Umbau und die Einrichtung des Kulturlokals abzeichnet und nur Stadtrats-Mitglieder von SP und Grünen dafür votieren wollen, dürfte das Abstimmungsergebnis von gestern Abend im Stadtrat eher knapp ausgefallen sein. Die Redaktion informiert darüber in der nächsten Ausgabe.
Gerti Binz

