Uralt und immer wieder jung

| Mo, 13. Mai. 2019
Raff Flury und Trudi Aeschlimann im Vorführraum des Kinos Krone.

BURGDORF: Jahrelang hat Trudi Aeschlimann nach dem «Solätte-Skandalfilm» gesucht, bis er kürzlich im städtischen Archiv gefunden wurde. Filmvorführung des 16-mm-Originalfilms an der Solennität 2019, 19.30 Uhr im Kino Krone. zvg

Vergangenen Mittwoch wird der von Charles Zbinden realisierte Solätte-Film einem geladenen Publikum inklusive Medien präsentiert, damit nach sorgfältiger Bearbeitung des jahrzehntealten Filmmaterials ein zahlreiches Publikum an der Solennität 2019 der Aufführung dieses sehenswerten Original-Filmes im Kino Krone beiwohnen kann. Und der Film ist wirklich sehenswert: Sei es aus nostalgischen Gründen, sei es wegen der Suche nach bekannten Gesichtern oder aus Freude über das 1956 in Bild und Ton festgehaltene 225-Jahr-Jubiläum der Solätte.

An Kritik mangelt es selten
Vor Jahren stösst Trudi Aeschlimann, Herausgeberin des Burgdorfer Jahrbuches, bei der Durchsicht der Chronik 1958 auf einen bemerkenswerten Eintrag: «2. März 1958: Der seinerzeit heftig umstrittene Solennitätsfilm wird vor einem Kreis geladener Gäste im Kino Krone uraufgeführt.» «Ich war damals ein junges Mädchen und eventuell auf dem Film zu sehen. Mein Interesse war geweckt, ich begann, nach dem Film zu suchen.»
In den folgenden Jahren blättert sich Trudi Aeschlimann mit viel Geduld und Eifer durch Zeitungsarchive und sammelt alle Artikel, die Hinweise auf die Solätte oder den Film enthalten. An der kürzlichen Filmschau gibt sie Details aus den damaligen Leserbriefen ans «Burgdorfer Tagblatt» preis, die zum Schmunzeln anregen. «Die veranschlagten Kosten von 28 000 Franken  für einen Solätte-Film sind skandalös hoch.» (Anmerkung der Redaktion: Dies würde heute einem Betrag von fast 121 000 Franken entsprechen, nach LIK-Teuerungsrechner, Landesindex für Konsumentenpreise.) «Ein Farbfilm über die Solätte ist ungeeignet, da die weissen Kleider der Mädchen stets einen Braunton erhalten und so der festliche Eindruck verwischt wird.» Ein anderer schreibt: «In diesem Jahr gab es wegen des Wetters zu wenig Blumen; die Blumenpracht entspricht daher nicht dem normalen Umfang.»

Ganz oben, ganz hinten
Trudi Aeschlimann berichtet, dass ihre Suche längere Zeit erfolglos bleibt, auch dann noch, als sie 2013 den Burgdorfer Filmschaffenden Raff Fluri darauf anspricht. Dieser hat gerade den Film «Das kalte Herz» mit Franz Schnyder entdeckt und scheint für derartige Sucharbeiten bestens geeignet. Und wirklich findet Flury heraus, dass sich im Nachlass der Firma Zbinden umfangreiche Unterlagen zur Filmherstellung, jedoch kein Filmmaterial befinden. Nach weiteren Abklärungen beim Staatsarchiv Bern weiss Flury, dass die Stadt Burgdorf den Film in Auftrag gegeben hat. Da sich der Film nicht bei der Kinofamilie Bay oder im Nachlass ehemaliger Mitglieder der Filmkommission befunden hat, bleibt eigentlich nur noch das Burgdorfer Stadtarchiv. Auch dort wird vergeblich gesucht.
Vor nicht langer Zeit stellt Flury eine weitere Anfrage an Stadtpräsident Stefan Berger: Ob er evtl. selber durchs städtische Archiv auf der Suche nach dem Film streifen dürfe. Das ist nicht mehr nötig. Nach wenigen Tagen meldet Brigitte Henzi, sie habe den Film soeben entdeckt: Ganz oben in einer Ecke auf einem Gestell. Flury bringt die 63-jährigen Filmrollen zur Begutachtung und Digitalisierung in die Kinemathek Lichtspiel in Bern. Dort nimmt er erfreut zur Kenntnis, dass «der Zustand des Filmes erstaunlich gut ist und sich die Filmrollen noch vorführen lassen». Davon haben sich die geladenen Gäste nun überzeugt.

Kurzauftritt fürs Hochzeitskleid
Der Solätte-Film ermöglicht einen Blick auf die Gegebenheiten rund um die Solätte 1956 mit der damals üblichen Garderobe, ausschliesslich bodenlangen weissen Kleidern – bisweilen das Hochzeitskleid – der Lehrerinnen, kurzen Hosen, Socken und schwarzen Schuhen der Buben jeden Alters, weissen Röckli und Blumenkränzli im Haar für alle Mädchen bis zur obersten Klasse und vielem mehr. Der Sprecher im Film weist darauf hin, dass «die Töchter der Sekundarschule graziös und würdevoll daherzuschreiten wissen». Und das ausnahmslos in weissen Kleidern, weissen Socken, weissen flachen Schuhen. Die Erstklässler gehen in der Stadtkirche nach vorn, machen je nachdem einen Knicks oder einen Diener bis zu den Knien, um den Solätte-Pfennig (damals noch nicht den Solätte-Taler) in Empfang zu nehmen und eilen dann erleichtert davon.
Lange Zeit ist der Tell mit Sohn Walterli und den drei Eidgenossen aus dem Solätte-Umzug nicht wegzudenken. Schliesslich müssen diese laut Trudi Aeschlimann gestrichen werden, da die Stunden auf der Schützenmatte zwischen Nachmittags- und Abendumzug zu lange und zu durstig geworden sind. Von überall her wird Tell und den drei Eidgenossen ein Glas spendiert, das diese nicht ablehnen können. Die Helden schaffen kaum mehr den Rückweg in die Oberstadt, das Solätte-Komitee zieht die Konsequenzen.

Strenge Vorschriften
Trudi Aeschlimann erläutert anhand verschiedener Beispiele die damals geltenden strengen Vorschriften, die exakt eingehalten werden müssen. Jeweils zwei Mädchen tragen einen Blumenbogen, nicht wie heute drei oder vier, die sich abwechseln. Damals darf man beim Nachbarn fragen, ob er einige Blumen an das Bouquet oder an die Bögen spendet. Das darf man heute – theoretisch – auch noch, aber wer macht das schon. Und dann das «Kompliment», nämlich der Knicks der Mädchen und die Verbeugung der Buben bis fast zu den Knien, die schon vor Jahrzehnten von Eltern als «obrigkeitshörig» abgelehnt worden sind. Das hat laut Trudi Aeschlimann vor rund 30 Jahren wieder einen «Skandal» ausgelöst. Als Neuntklässlerinnen haben die Mädchen später durchgesetzt, dass sie statt eines Kränzlis nur noch eine Rose ins Haar stecken dürfen. All diese Vorgänge sind anhand von Leserbriefen gut dokumentiert und kommen im Jahrbuch 2020 zur Sprache.
Im Solätte-Programm vom 25. Juni 1956 ist unter den Vorschriften festgehalten: «19 Uhr Besammlung zum Abendumzug Richtung Oberstadt.» Und dann eine Weisung an die Eltern: «Ein Erlass der Kantonalen Erziehungsdirektion verbietet das Tanzen von Jugendlichen nach 19 Uhr. Die Eltern werden daher gebeten dafür zu sorgen, dass sich ihre Kinder nach Schluss des Festes nicht ohne ihre Eltern auf den Strassen oder in den Lokalen aufhalten.» Da Jugendliche damals mit 20  volljährig geworden sind, müssen die Halteleinen 1956 extrem kurz gewesen sein. Heute würde die Jugend solche Vorschriften in der Steinzeit ansiedeln.

Gerti Binz

Filmvorführung des 16-mm-Originalfilmes: Solennität 2019, 24. Juni 2019, 19.30 Uhr im Kino Krone, Eintritt frei, Dauer des Films ca. 40 Minuten. Vorführung der digital bearbeiteten Fassung: Burgdorfer Kulturnacht 2019, 19. Oktober 2019, im Kino Krone. Das Burgdorfer Jahrbuch mit dem entsprechenden Beitrag erscheint Ende November 2019.

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