So viel wie nötig, so wenig wie möglich

  24.06.2020 Aktuell, Foto, Gesellschaft, Jugend, Region

Die Aufgaben der KESB beinhalten den Kinder- und Erwachsenenschutz, wobei Kompetenz und Verantwortung vom Gesetzgeber detailliert definiert worden sind. In Teams arbeiten ausgebildete Sozialarbeiter, Juristinnen, Psychologen und Medizinerinnen beiderlei Geschlechts eng zusammen, um den Anforderungen des Kindes- sowie des Erwachsenenschutzes gerecht zu werden.

Vor Gefahren und Schaden schützen
Kindesschutz bedeutet, dass das Kind vor Gefahren und Schaden geschützt wird, es gut aufwachsen und sich gut entwickeln kann sowie unterstützt wird. Kindesschutz bedeutet auch, dass Eltern und Familie Unterstützung bekommen, damit sie besser für das Kind sorgen können.
Silvio Imhof, der ab Oktober 2020 die KESB Emmental leiten wird, betont: «Beim Kindesschutz geht es immer und ausschliesslich darum, das Kind zu schützen und nicht darum, die Eltern zu strafen.» Durch adäquate und verhältnismässige Unterstützung sollen die Eltern befähigt werden, ihre Aufgaben und Pflichten gegenüber dem Kind so schnell wie möglich selbstständig wahrzunehmen.
Anders präsentieren sich die Anforderungen beim Erwachsenenschutz. «Diese Personen erledigen die Dinge im Alltag normalerweise selber. Wenn sie wichtige Angelegenheiten nicht mehr alleine erledigen oder entscheiden können, kommt es vor, dass sich Gefahren und Probleme für die Betreffenden ergeben», führt Imhof aus. «Das kann beispielsweise die Gesundheit betreffen (Essen, Hygiene, Krankheiten), Angelegenheiten rund ums Geld und den Abschluss von Verträgen. Wenn eine Person nicht mehr abschätzen kann, was für Folgen gewisse Handlungen haben, wird es kritisch. Sie benötigt Unterstützung und Schutz, damit ihr keine Nachteile erwachsen. Das sind die Aufgaben des Erwachsenenschutzes.»

Breites Wissen, viel Erfahrung
Die derzeitige KESB-Präsidentin Verena Schwander verlässt ihre Arbeitsstelle infolge Pensionierung. «Ich habe seit Jahren als Vizepräsident gearbeitet, verfüge über die geforderten Kenntnisse und Studienabschlüsse und habe mich um die Nachfolge beworben. In einem normalen Prüfungs- und Auswahlverfahren hat mich der Regierungsrat als Nachfolger gewählt», erläutert Silvio Imhof.
«Ich habe meine Arbeit bei der KESB am 1. Januar 2013 aufgenommen; an diesem Tag wurde die Gesetzesrevision eingeführt. Das heisst, ich bin vom ersten Tag an, seitdem es die KESB Emmental gibt, dabei. Vor meiner Tätigkeit bin ich als Sozialarbeiter in einem Abklärungsdienst betreffend Gefährdungsmeldungen im Kinderschutz tätig gewesen.» Imhof hat seine Arbeit bei der KESB Emmental als Spezialist in Kinderschutz-Angelegenheiten begonnen, nachdem er in verschiedenen ähnlichen Gebieten tätig war. Nach der Schule hat er eine Hochbauzeichnerlehre und ein Architekturstudium absolviert, später die Richtung gewechselt und sich zum Sozialarbeiter ausbilden lassen. Es folgen Studienabschlüsse auf der Stufe Bachelor und Master, wobei Letzterer Voraussetzung gewesen ist für das KESB-Präsidium.

Strukturen wie im Regionalgericht und doch anders
Silvio Imhof erläutert den Aufbau der KESB als «ähnlich den Strukturen eines Regionalgerichtes. Gegenüber der Einzelzuständigkeit des Richters beim Regionalgericht gibt es bei der KESB eine Entscheidungskammer, die interdisziplinär aus verschiedenen Berufsgattungen zusammengestellt ist. Von Gesetzes wegen können neben Fachleuten wie Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagogen, Juristinnen und Psychologen ebenfalls Ärzte (immer beiderlei Geschlechts) der Spruchkammer angehören. Jeweils drei Behördenmitglieder prüfen die Sachlage und entscheiden dann.» Das Besondere bei der KESB Emmental ist, dass hier vier Behördenmitglieder verfügbar sind, aber je nach zu beurteilendem Fall drei Vertreter aus diesen Berufsgattungen herangezogen werden.
«Auch unter den Aspekten der Macht und der Verbindlichkeit der Entscheide kann zum besseren Verständnis die Parallele zum Regionalgericht gezogen werden», erläutert Imhof. «Ausschliesslich der Gedanke von Unterstützung und nicht von Strafe steht im Zentrum des KESB-Entscheides.»
Die Umstellung des Kinder- und Erwachsenenschutzes von einer Milizbehörde, die den jeweiligen Gemeinden unterstellt gewesen ist, zu der neu geschaffenen KESB sei in einigen Fällen mit Startschwierigkeiten verbunden gewesen, räumt Imhof ein. «Es mussten Erfahrungen gesammelt, Strukturen aufgebaut werden. Letztere sind sehr weit fortgeschritten, aber immer noch nicht abgeschlossen. Es geht jetzt in Richtung Feinjustierung; die grossen Würfe sind getätigt.»
Er betont ausdrücklich, dass die bisherige Richtung «Erfolg versprechend ist. Ich suche nicht nach Abzweigungen oder einem Richtungswechsel, sondern werde den eingeschlagenen Weg weitergehen.» Dabei ist selbstverständlich, dass jede Person ihre Eigenheiten und Präferenzen hat und entsprechend handeln wird. Daneben bleiben die Fachleute in den Gremien die gleichen, was für Kontinuität sorgt.

Information ist zentral
Auf die Frage, welche Bedeutung Informationen und Gespräche für ihn haben, spricht Imhof Klartext: «Informationen und Gespräche sind zentral. Jeder Austausch ist wichtig, war es bis jetzt und wird auch weiterhin so gehandhabt. Das gilt für die Betroffenen selber sowie für ihr Umfeld. Beim Kindesschutz ist es beispielsweise wichtig, mit Vertretungen von Schule, Gemeindeorganen, Familienmitgliedern, auch Grosseltern und Paten und weiteren Helfenden zusammenzuarbeiten. Weiter ist der Austausch zwischen Ärzten, Spitälern und psychiatrischen Einrichtungen angesagt. Das gilt je nachdem für Kinder und Erwachsene, wobei bei Letzteren auch Kontakte zu Spitex, Alters- und Pflegeheimen von grosser Bedeutung sind.»
Immer gilt es, «so viel Hilfe wie nötig zu bieten, aber unbedingt eine Überbetreuung, die jegliche Eigeninitiative erstickt, zu vermeiden». Angestrebt wird, dass sich betroffene Personen aus eigener Kraft, mit eigenem Willen wieder den Anforderungen des Alltags stellen können. «Eine Überbetreuung oder Einschränkung könnte zu einer Lähmung der Eigeninitiative führen», warnt Imhof. Betroffene, die infolge Alter, Suchtthematik und/oder psychischer Erschöpfung Unterstützung benötigen, sollen so viel wie möglich von früheren Befähigungen zurückgewinnen. Bei irreparablen Defiziten wird die Unterstützung längerfristig oder zeitlich unbegrenzt nötig sein, räumt Silvio Imhof ein. Trotzdem lautet das Credo: «Nur so viel und so lang wie nötig. Da jeder Mensch nach Selbstbestimmung strebt, gilt es, die nötigen Voraussetzungen wieder herzustellen.»

Schmaler Grat
«Die Arbeit der KESB bewegt sich auf einem schmalen Grad zwischen Selbstbestimmung und Schutz. Wo wir tätig sind, geht es um höchstpersönliche Themen wie Selbstbestimmung, Familie, Kinder. Die KESB soll nur dort eingreifen, wo Schutz notwendig ist und die Selbstbestimmung nicht mehr gelebt werden kann, weil besondere Situationen das verunmöglichen. Das kann eine persönliche Krise sein, ausgeprägte Familienkonflikte, Demenz, psychische Erkrankungen usw. Normalerweise kommt hier – auch entsprechend dem Gesetz – Hilfe und Unterstützung aus dem Familienkreis oder näheren Umfeld. Wenn das nicht mehr aus-
reicht, kommt schliesslich die zuständige KESB zum Einsatz. Dafür ausschlaggebend ist der zivilrechtliche Wohnsitz einer Person, wo die Schriften hinterlegt sind. Die KESB Kanton Bern ist in elf Verwaltungskreise aufgeteilt.»
Es besteht eine Ausnahme. Wer Mitglied einer Burgergemeinde ist, fällt in deren Betreuungsobhut und Fürsorgepflicht. Allerdings gibt es nur wenige Burgergemeinden, die solche Aufgaben noch übernehmen. Die burgerliche KESB (bKESB) ist im Bereich des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig für die fünf Burgergemeinden im Kanton Bern, die Sozialhilfe ausrichten (Bern, Biel, Bözingen, Burgdorf, Thun), und für die 13 Gesellschaften und Zünfte von Bern.

Beschwerderecht
Beim Kindesschutz können Eltern, das Kind oder nahestehende Personen gegen einen Entscheid, mit dem sie nicht einverstanden sind, Beschwerde einlegen. Das geschieht schriftlich an das zuständige Obergericht des Kantons Bern. In der Beschwerde wird dargelegt, warum die Betreffenden mit dem Entscheid nicht einverstanden sind und was sie ändern möchten. Die im Entscheid vorgegebene Beschwerdefrist ist einzuhalten. Nach einer Beschwerde muss das Gericht diese nochmals überprüfen. Entweder bestätigt es den KESB-Entscheid, ändert diesen oder hebt ihn ganz auf.

Individuell abgestimmt
Auch beim Erwachsenenschutzrecht besteht eine Beschwerdemöglichkeit gegen einen Entscheid. Bei einer Massnahme im Erwachsenenschutz kommt je nach Hilfsbedürftigkeit eine der vier Arten von Beistandschaft zum Tragen. Es ist dies einerseits die Begleit-Beistandschaft, bei der die Selbstständigkeit erhalten bleibt. Bei der Vertretungs-Beistandschaft wird die Selbstständigkeit nur bei bestimmten Angelegenheiten eingeschränkt. Die Mitwirkungs-Beistandschaft kann auch gegen den Willen der betroffenen Person zu deren Schutz errichtet werden. Diese und der Beistand entscheiden gemeinsam, die Selbstständigkeit ist in gewissen Bereichen eingeschränkt. Die umfassende Beistandschaft kann wie alle drei vorhergehenden freiwillig verlangt werden bzw. in diesem härtesten Fall gegen den Willen der Person zu deren Schutz errichtet werden. Sie gilt für fast alle Angelegenheiten. Nur der Beistand entscheidet. Die Selbstständigkeit ist sehr stark eingeschränkt. Gegenüber dem alten Recht kann neu in jedem Lebensbereich einzeln über die notwendige Hilfestellung – ebenfalls individuell abgestimmt – entschieden werden.

 

Gerti Binz


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