Reform der Abgeltung der Zentrumslasten

  06.11.2026 Burgdorf, Burgdorf, Politik, Aktuell, Wirtschaft, Region

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Revision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) in die Vernehmlassung geschickt. 
Die letzte periodische Überprüfung des Gesetzes zeigte, dass sich das bestehende System grundsätzlich bewährt hat und breit abgestützt ist. Kritische Rückmeldungen betrafen jedoch insbesondere die heutige Regelung zur Abgeltung der Zentrumslasten. Deshalb stellte der Regierungsrat im Bericht über die Erfolgskontrolle des FILAG, welcher im Grossen Rat in der Herbstsession 2024 beraten wurde, eine grundlegende Überprüfung in Aussicht.
Der Grosse Rat ergänzte die Vorgaben des Regierungsrates mit einer Planungserklärung, welche den Einbezug von Subzentren und ganz generell die Berücksichtigung von regionalen Lasten fordert. Zudem fliesst eine in der Wintersession 2024 überwiesene Motion zur Unterstützung von Gemeinden mit regional bedeutenden Sportanlagen in die Reform ein.

Drei Instrumente ersetzen das heutige System 
Zentrumslasten entstehen dort, wo Gemeinden Leistungen und Infrastrukturen bereitstellen, die regelmässig auch von Einwohnern/-innen anderer Gemeinden genutzt werden. Dieser Grundsatz bleibt bestehen. Neu wird die bisherige Verknüpfung der Zentrumslastenabgeltung mit dem Finanzausgleich aufgehoben. Dadurch leisten die bisherigen Zentrumsgemeinden Bern, Biel, Thun, Burgdorf und Langenthal höhere Beiträge beziehungsweise erhalten geringere Zuschüsse aus dem Finanzausgleich. Gleichzeitig werden die übrigen Gemeinden in diesem Bereich entlastet.
Insgesamt steigt das Abgeltungsvolumen von heute 91 Millionen auf 145 Millionen Franken. Diese Mehrkosten stellen eine Lastenverschiebung von den Gemeinden zum Kanton dar, an welcher sich alle Gemeinden beteiligen müssen.
Das bisherige System wird durch drei Instrumente ersetzt:
• 13 Gemeinden mit einer ausgeprägten Zentralitätsfunktion erhalten eine pauschale Abgeltung von insgesamt 90 Millionen Franken.
• 46 Gemeinden mit regional bedeutenden Sportanlagen erhalten insgesamt 30 Millionen Franken.
• Für 20 Gemeinden mit regional bedeutenden Kulturinstitutionen stehen 25 Millionen Franken zur Verfügung.


Regionale Zentren werden gestärkt
Die bisherigen Gemeinden mit Zentrumsfunktionen sind unterschiedlich betroffen, je nachdem ob sie heute bereits eine Pauschalabgeltung erhalten oder nicht: Bern, Biel und Thun erhalten zwar höhere Abgeltungen als bisher. Gleichzeitig entfällt jedoch die bisherige Entlastung im Finanzausgleich. Weiter müssen sie sich wie alle Gemeinden an der Lastenverschiebung beteiligen. Insgesamt werden Bern und Biel stärker belastet. Für Thun fällt das Ergebnis neutral aus. Burgdorf und Langenthal, welche heute keine Pauschalabgeltung erhalten, werden entlastet, wobei Burgdorf deutlich mehr profitiert als Langenthal.
Zu den grössten Gewinnern zählen regionale Zentren wie Langnau i.E. und  Herzogenbuchsee.

Beteiligung aller Gemeinden
Gemeinden, die keine zusätzlichen Beiträge erhalten, müssen sich moderat an der Finanzierung der Reform beteiligen. Der Regierungsrat beurteilt diese Mehrbelastung als angemessen. Alle Gemeinden profitieren davon, dass ihre Bevölkerung die Angebote und Infrastrukturen der Zentrumsgemeinden nutzt. Die Reform sorgt dafür, dass diese Leistungen künftig transparenter und verursachungsgerechter abgegolten werden.
Das Vernehmlassungsverfahren zum Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich dauert bis am 23. Januar 2027. 

Interview mit Stadtpräsident Stefan Berger
Die Zeitung «D’REGION» unterhielt sich mit dem Burgdorfer Stadtpräsidenten Stefan Berger über die geplante Reform und ihre Auswirkungen. 

«D’REGION»: Inwiefern kann Burg-dorf von der geplanten FILAG-Revision profitieren?
Stefan Berger: Burgdorf dürfte insbesondere von der besseren finanziellen Abgeltung seiner Zentrumsfunktion sowie von den vorgesehenen Beiträgen an regional bedeutende Sport- und Kulturangebote profitieren. Insbesondere bei den regional bedeutenden Eissport- oder Wassersportanlagen (Hallen- oder Freibad) haben wir bisher die Kosten getragen, ohne dafür entschädigt zu werden. Mit der vorgeschlagenen Revision sollen wir für diese Leistungen nun entschädigt werden.

«D’REGION»: Lässt sich die finanzielle Abgeltung bereits grob beziffern?
Stefan Berger: Die Revision dürfte für Burgdorf wie erwähnt insgesamt positive finanzielle Auswirkungen haben. Konkrete Zahlen haben wir allerdings noch nicht, da viele Einflussfaktoren mit hineinspielen. Aber die Revision verschafft uns zusätzlichen finanziellen Handlungsspielraum.
 
«D’REGION»: Entspricht die Vorlage Ihren Vorstellungen?
Stefan Berger: Die Vorlage geht in die richtige Richtung. Besonders erfreulich ist, dass neben der besseren Abgeltung der Zentrumsfunktionen künftig auch Gemeinden mit regional bedeutenden Sportanlagen finanziell unterstützt werden sollen. Damit wird ein Anliegen aus einer meiner Motionen aufgenommen, für das ich mich im Grossen Rat ausdrücklich eingesetzt habe. Die Anlagen werden von der Bevölkerung zahlreicher Gemeinden genutzt. Die  Kosten für Betrieb, Unterhalt und Investitionen verblieben bisher einzig bei den Standortgemeinden. Die Revision soll hier einen gerechteren Ausgleich schaffen. Das ist ein wichtiger Fortschritt, nicht nur für Burgdorf, sondern auch für zahlreiche weitere Gemeinden in der Region.

«D’REGION»: Wird Burgdorf Nachbesserungen fordern?
Stefan Berger: Der Gemeinderat wird die Vorlage des Regierungsrats im Rahmen der Vernehmlassung noch im Detail prüfen und dann allfällige Anpassungsvorschläge einreichen.

Text und Interview: mhs / zvg
Bild: Archiv


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