«Verkehr ’45» und die Stadt Burgdorf
30.09.2026 Burgdorf, Burgdorf, GesellschaftIm Juni 2026 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zu «Verkehr '45». Die Vorlage soll die verschiedenen geplanten Verkehrsprojekte aufeinander abstimmen und beinhaltet die Bundesbeschlüsse über die nächsten Ausbauschritte für die Bahn und die Nationalstrassen. Ein Schwerpunkt der Vorlage und Voraussetzung für den Bahnausbau ist die Verlängerung der bis 2030 befirsteten Mehrwertsteuerpromilles zugunsten des Bahninfrastrukturfonds. Im Rahmen der Bundesbeschlüsse zu Bahn und Nationalstrasse beinhaltet die Vorlage «Verkehr ’45» auch die Beiträge an die Verkehrsinfrastrukturen in den Agglomerationen. Verschiedene Punkte in der Vernehmlassung tangieren Projekte in der Stadt Burgdorf oder in der näheren Umgebung. Die Vernehmlassung dauert noch bis am Freitag, 9. Oktober 2026. Die Stadt Burgdorf und der Kanton Bern äusserten sich in den vergangenen zwei Wochen zur Vorlage des Bundes.
Antwort der Stadt Burgdorf
Die Stadt Burgdorf hat zum Entwurf der Vernehmlassungs-Stellungnahme des Schweizerischen Städteverbands zur Eidgenössischen Vorlage «Verkehr ’45» detailliert Stellung bezogen. Aus der Optik eines mittelgrossen Regionalzentrums im Kanton Bern teilt Burgdorf zwar die positive Einschätzung zur integralen Abstimmung von Strassen-, Schienen- und Agglomerationsverkehr und unterstützt zudem die unbefristete Weiterführung des Mehrwertsteuerpromilles zugunsten des Bahninfrastrukturfonds (BIF) sowie die Absicherung des Programms Agglomerationsverkehr (PAV). Gleichzeitig kritisiert die Stadt die drohende Vernachlässigung regionaler Zentren zugunsten von grossen, rein strategischen Netzelementen.
Burgdorf und die Bahn
Die Konsequenzen der aktuellen Bundesplanung treffen Burgdorf direkt und hart: Die im kantonalen Richtplan vorgesehene Erweiterung des Bahnhofs Burgdorf (unter anderem eine 320-Meter-Perronverlängerung) droht im Rahmen der Neupriorisierung des Bundes unterzugehen, sie fehlt in der Botschaft 2027 und verbleibt im Planungsstadium. Der Burgdorfer Stadtpräsident Stefan Berger erläutert auf Nachfrage der Zeitung «D’REGION»: «Bereits heute bestehen massive Defizite bei der Hindernisfreiheit und der Kundensicherheit. Zudem prognostizieren die SBB und der Kanton Bern bis zum Jahr 2070 am Bahnhof Burgdorf ein bis zu 80 Prozent höheres Personenaufkommen. Ohne konsequenten Ausbau wird der Bahnhof zum Kapazitätsengpass, der den regionalen öV blockiert und unsere darauf ausgerichtete Stadtentwicklung abwürgt. Unser Ziel ist unmissverständlich: Die Behebung der Sicherheitsdefizite, die Bahnhofserweiterung, die Perronverlängerungen sowie die Personenunterführungen Ost und West müssen verbindlich in der Botschaft 2031 verankert und mit Priorität realisiert werden.»
Unbestrittener und bereits heute belegter Handungsbedarf
Bereits im Sommer 2024 hielten die SBB und die Stadt Burgdorf vertraglich Planungs- und Kooperationsgrundlagen fest. Darin wurde erfasst, dass die Publikumsanlagen an ihrer absoluten Leistungsgrenze angelangt sind und dringend modernisiert werden müssen. Stefan Berger dazu: «Die Stadt Burgdorf hat ihre zentralen siedlungsplanerischen Strategien auf eine kontinuierliche bahnseitige Angebots- und Infrastrukturentwicklung ausgerichtet und ihre Verdichtung bahnhofsnah geplant, so wie es das Raumplanungsgesetz mit der Siedlungsentwicklung nach innen verlangt. Umgekehrt erwarten wir von den SBB und vom Bund, dass sie an den gemeinsam getragenen Zielbildern festhalten und ihre eigenen Standards beim Gebäudeunterhalt, bei der Anlagensicherheit und bei der Barrierefreiheit einhalten.» In der aktuellen Vorlage «Verkehr ’45» wurde das Projekt bis nach 2040 verschoben. Auch der von der Region seit Jahren geforderte 10-Minuten-Takt zwischen Bern und Burgdorf wurde aus dem aktuellen Paket gestrichen, was, solange der bisherige 15-Minuten-Takt bestehen bleibt, für die Stadt verkraftbar wäre. Inakzeptabel für Burgdorf und die Region ist jedoch der mit dem Fahrplankonzept 2035 geplante Wegfall der halbstündlichen Interregio-
Verbindungen (Burgdorf–Herzogenbuchsee–Langenthal) via Olten in Richtung Zürich/Ostschweiz. Für den Burgdorfer Stadtpräsdenten ist klar: «Dieser seit Jahrzehnten bestehende Verbindungstakt muss weiterhin zwingend gewährleistet bleiben. Ein Abbau dieses Angebots ist für die Stadt Burgdorf samt Agglomeration sowie für den Wirtschaftsstandort Emmental mit mehr als 50 000 Personen nicht tragbar.»
Auch der Regierungsrat des Kantons Bern besteht in seiner Antwort darauf, dass die halbstündliche Bahnverbindung zwischen Burgdorf und Zürich bestehen bleiben soll. Zudem wird dieser Punkt auch von den Regionen Emmental und Oberaargau wie sowie der Hauptstadtregion unterstützt. Auch deswegen schätzt der Stadtpräsident Stefan Berger die Chancen für Korrekturen in dieser Hinsicht als intakt ein.
Planungsstopp für die Siedlungsentwicklung nach innen
Diese anhaltende Unverbindlichkeit des Bundes hat zudem gravierende Folgen für die lokale Wirtschaft und Raumplanung. «Ohne verbindliche Fahrplan- und Finanzierungszusagen für regional bedeutsame Bahnknoten wird eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen rund um die Bahnhöfe verunmöglicht», warnt die Stadt Burgdorf. Die Gemeinden werden rechtlich dazu verpflichtet, verdichtet zu bauen, erhalten vom Bund jedoch nicht die dafür notwendige Infrastruktur und Planungssicherheit. Konkret gefährdet sind jene Bauvorhaben, die auf die bahnseitige Entwicklung abgestimmt sind: Der Ausbau der Personenunterführung Ost und die damit gekoppelte Velo-Verbindung zwischen dem Nord- und Südteil der Stadt, eine zusätzliche Personenunterführung West sowie die Erweiterung der Veloabstellplätze. Burgdorf fordert daher, dass die Priorisierungskriterien im Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) Bahn so ausgestaltet werden, dass wachstumsstarke, regionale Knoten nicht systematisch benachteiligt werden, denn der Stadt Burgdorf droht ein finanzieller Malus bei den Bundesbeiträgen, wenn die Projekte des Agglomerationsprogramms aufgrund der bahnseitigen Blockade nicht wie geplant umgesetzt werden können.
Ungerechte Verteilung bei den Agglomerationsbeiträgen
Ein weiterer Kritikpunkt der Stadt Burgdorf an der Vorlage «Verkehr ’45» betrifft das Programm Agglomerationsverkehr (PAV). Obwohl das Agglomerationsprogramm Burgdorf (5. Generation) mit Projekten wie dem Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Bahnhof, dem neuen Bushof und dem Bahnhofplatz substanzielle Fortschritte bei der Innenverdichtung vorweist, erhält es lediglich den gesetzlichen Mindestsatz von 30 Prozent Bundessubventionen. Die Stadt Burgdorf fordert daher im Rahmen diverser Mitwirkungen beim Bund eine Anpassung der Beurteilungskriterien sowie eine Erhöhung der Förderbeiträge. Fortschritte bei einer qualitätsvollen Siedlungsentwicklung sowie die Funktion von regionalen Schlüsselmassnahmen müssen finanziell stärker angerechnet werden. Davon würden zahlreiche mittelgrosse Agglomerationen in der Schweiz profitieren. Abschliessend verlangt die Stadt Burgdorf vom Bund eine frühzeitigere und transparentere Kommunikation bezüglich der Kriterien in den kommenden Agglomerationsprogrammen. Nur so könnte die Planungs-, Bau- und Finanzreife von Verkehrsprojekten optimiert und den Gemeinden echte Planungssicherheit garantiert werden.
Text und Bild: Rosie Schenk

